238 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung.
ferner nicht von einer Einigung über die Art der Leistung abhängig-gemacht werden, sondern mufs unter allen Umständen herbeigeführtwerden, während der Tausch mangels einer solchen Einigung ohneweiteres unterbleibt. Das Recht sieht sich mithin vor die Notwendig-keit gestellt, Bestimmungen über den Gegenstand der in Rede stehendenLeistungen zu treffen. Da es sich bei den Ersatzleistungen und dersubsidiären Erfüllung von Verbindlichkeiten gerade darum handelt,dafs ein bestimmter Gegenstand von specifischem Gebrauchswert nichtgeleistet werden kann, und da es sich bei Entschädigungen und Geld-strafen von vornherein nur um allgemeine Vermögensleistungen handelt,so drängt sich in allen diesen Fällen ganz von selbst die Normierung derLeistung in demjenigen Verkehrsobjekt auf, das als allgemeines Tausch-mittel jedes specifischen Gebrauchswertes entkleidet ist und lediglichabstrakte Vermögensmacht darstellt, das für die Gesamtheit der demRecht unterworfenen Individuen leichter beschaffbar und anderseitsfür alle wirtschaftlichen Zwecke leichter verwendbar ist, als irgendein andres willkürlich gewähltes Verkehrsobjekt.
Dieselbe auf der Tauschmittelfunktion beruhende Eigenschaft desGeldes hat darauf hingewirkt, dafs die zwangsweise auferlegtenLeistungen an die Obrigkeit in unsrer Wirtschaftsverfassung fast aus-nahmslos in Geld festgesetzt werden. Das Geld löst hier die lästigeBindung zwischen der Beschaffung der Mittel für die obrigkeitlicheThätigkeit und dieser Thätigkeit selbst, ebenso wie es durch seineVermittlung des Tauschverkehrs die Bindung zwischen der Produktionund dem Bedarf der einzelnen Individuen wirksam gelöst hat. DieFestsetzung der Leistungen in Geld stellt dem Staate, der Gemeinde u.s.w.die Summe allgemeiner Kaufkraft zur Verfügung, derer diese Gemein-wesen zur Beschaffung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigtenGüter und Leistungen bedürfen. Die Verteilung der Lasten auf dieeinzelnen Individuen kann nur bei der Erhebung der Abgaben in Geldunabhängig gestaltet Averden von der Besonderheit der Güter undLeistungen, auf die sich der unmittelbare Bedarf des Staates erstreckt.Dadurch wird einmal die Beschaffung der Mittel in ganz gewaltigemMafse ausgiebiger gestaltet; denn nunmehr kann der Staat auch solchePersonen zur Bewältigung seiner Aufgaben heranziehen, für deren be-sondere Erzeugnisse und besondere Leistungen er keine oder keinevollständige Verwendung hat. Ferner wird erst durch diese Trennungder Aufbringung der Mittel von ihrer Verwendung für das Gemein-wesen die Möglichkeit geschaffen, die Kosten seiner Wirksamkeit aufdie einzelnen Glieder nach ihrer allgemeinen, von der konkreten Formihres Besitzes und ihrer Thätigkeit unabhängigen Leistungsfähigkeitzu verteilen.
Schließlich weist auch die Thatsache , dals allgemeine Vermögens-