240 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung'.
kann man sagen: als Mittel für einseitige Vermögensübertragungenwurden naturgemäfs vorzugsweise solche Dinge festgesetzt, die alsTauschmittel bereits allgemein in Gebrauch waren. Aber dabei wirdübersehen, dafs die Benutzung bestimmter Güter zur Tauschvermittlungund ihre Benutzung zu einseitigen Yermögensübertragungen sich wechsel-seitig beeinflufst haben. Mit dem gleichen Rechte, mit dem aufgestelltwird, dafs bestimmte Tauschgüter als Gegenstand einseitiger Leistungendeshalb festgesetzt. worden seien, weil sie durch ihre Funktion alsallgemein gebräuchliches Tauschmittel die Möglichkeit der Erlangungandrer Güter am sichersten gewährleistet hätten, mit demselben Rechtekann man sagen: dadurch dafs für bestimmte einseitige Leistungendieses oder jenes Gut vorgeschrieben wurde, hat dieses Gut eine be-sondere Eignung zur Tauschmittelfunktion erhalten; Jedermann istleicht geneigt, ein solches Gut im Austausch gegen andere Verkehrs-objekte hinzunehmen, weil er es eventuell zu Leistungen an die Kirche,den Staat u. s. w. verwenden kann. Ferner gehen beide hier in Redestehenden Funktionen des Geldes auf dasselbe psychologische Grund-motiv zurück. Dieselben Eigenschaften, welche gewisse Güter in denersten Anfängen des Verkehrs zu Tauschmitteln prädestinierten,mufsten die gleichen Güter — und zwar wahrscheinlich bereits vorden Anfängen des Tauschverkehrs — auch als Gegenstände einseitigerLeistungen als besonders geeignet erscheinen lassen. Wenn die erstenTauschmittel daraus entstanden sind, dafs bestimmte Güter bereitsvorher Gegenstand eines allgemeinen Begehrs waren und ihrem Be-sitzer Ansehen verliehen, so ist es ganz natürlich, dafs die Häuptlingeund Priester bei der Festsetzung der an sie zu leistenden Abgabenihr Augenmerk in erster Linie gleichfalls auf solche Dinge richteten,auch ehe deren „Absatzfähigkeit" durch ihre Verwendung als Tausch-mittel jene weitere grofse Steigerung erfahren hat, die ihnen schliefs-lich die Herrschaft über alle andern Verkehrsobjekte sicherte.
Die Verwendbarkeit bestimmter Verkehrsobjekte zu einseitigenLeistungen hat mit der Entwicklung des Staates und der Ausdehnungseiner Wirksamkeit an Bedeutung für das Geldwesen noch erheblichgewonnen; dazu ist mit der Entwicklung des Rechts und des auf derRechtssicherheit beruhenden Kreditverkehrs die grofse Bedeutung derFunktion als Solutionsmittel von Verbindlichkeiten hinzugetreten. In-folgedessen sind in unsrer heutigen Wirtschaftsverfassung die Fest-setzungen über den Gegenstand der einseitigen und zwangsweise auf-erlegten Leistungen, insbesondere an den Staat selbst, und noch mehrdie Rechtssätze über die Erfüllung von auf Geld lautenden Verbind-lichkeiten von dem allergröfsten Einflufs auf die Verwendung bestimmterObjekte als Vermittler des Tausch Verkehrs. Wenn es in Bezug aufdie Entstehung des Geldes vielleicht zweifelhaft sein kann, ob nicht