260 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung.
ausdruck sich noch zu einer Zeit erhält, in der das ursprünglicheTauschmittel bereits durch ein neues verdrängt ist, und dieser Falllag bei den homerischen Griechen, die kaum vom Eindergeld zumEdelmetallgeld gekommen waren, offenbar vor. Wir machen Beobach-tungen dieser Art auch noch in unsrer modernen, als „raschlebig"charakterisierten Zeit. Die Engländer rechnen heute noch vielfachnach ihrer alten, seit 1816 beseitigten Goldmünze, der Guinea, währendsie in Sovereigns zahlen. In Süddeutschland wurde stellenweise imViehhandel noch lange Jahre nach Einführung der Reickswährung nach„Karolinen ", einer längst verschwundenen Goldmünze, gerechnet. Vonder in Norddeutschland immer noch üblichen Rechnung in Thalern willich gar nicht reden, weil ja die Thaler als Münze und gesetzlichesZahlungsmittel, wenn auch in das Reichsmünzsystem rezipiert, nochexistieren. Die zeitweilige Beibehaltung des alten Wertausdrucks überdie Einführung und Einbürgerung eines neuen Tausch- und Zahlungs-mittels hinaus beweist genau betrachtet das Gegenteil der Begriffs-wesentlichkeit der Wertmafsfunktion oder der gleichen Bedeutungderselben mit der Tausch- und Zahlungsmittelfunktion: wenn diehomerischen Griechen mit Edelmetall tauschten und zahlten, aber denWert der Güter in Rindern schätzten, so wird Niemand deshalb dieRinder für das Geld der homerischen Epoche halten, so wenig wieman die überhaupt nicht mehr umlaufenden Guineas heute noch alsenglisches Geld ansehen kann, weil gewisse Preise herkömmlicherWeise noch in dieser Münze normiert werden.
§ 6. Die Funktion als Wertträger durch Zeit und Raum(Wertbewahrungs- und Werttransportmittel).
Wenn wir das Wesen des Geldes darin gefunden haben, dafs esder Vermittler des Verkehrs zwischen den wirtschaftenden Individuenist, und wenn wir gesehen haben, dafs es diesen Verkehr vermittelt,indem es selbst in den Verkehr eintritt und beim Tausche, bei derZahlung und der Kapitalübertragung von Hand zu Hand geht, sofungiert in allen diesen Fällen das Geld als Wertträger von Person zuPerson, es kann dabei gleichzeitig auch als Wertträger durch Zeitund Raum fungieren, wie im Falle der Hinterlegung behufs spätererAuszahlung an eine bestimmte Person oder im Falle der Übertragungzwischen Personen, die an verschiedenen Orten wohnen; wesentlichfür die Funktion des Geldes als Verkehrsvermittler ist jedoch lediglichdie interpersonale Wertübertragung. Dieser kardinalen Funktiondes Geldes können die weiteren Funktionen als Wertträger durchZeit und Raum, als Wertbewahrungs- und Werttransportmittel nurdann als besondere Funktionen zur Seite gestellt werden, wenn damitnicht etwa nur bestimmte Seiten der Tausch- und Zahlungsvorgänge