3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 6.
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sondern selbständige Dienste, die das Geld unabhängig von der Tausch-und Zahlungsvermittlung leistet, bezeichnet werden sollen, mit andernWorten: wenn das Geld als Wertträger durch Zeit und Raum, ohnedafs es gleichzeitig als Wertträger von Person zu Person dient, nach-gewiesen werden kann.
In der That leistet das Geld Dienste als Wertträger durch Zeitund Raum, ohne gleichzeitig die Person des Besitzers zu wechseln.
Es ist ein erstes Zeichen planmäfsiger Wirtschaft, dafs die Hand-lungen des Menschen sich nicht mehr blofs auf die unmittelbare Bedarfs-befriedigung richten, sondern dafs eine gewisse Vorsorge für die Zu-kunft platzgreift, eine Vorsorge, die sich in ihren Anfängen nur darinäufsert, dafs der Mensch die Dinge, die er nicht unmittelbar verzehrenkann, nicht mehr mutwillig oder sorglos verkommen läfst, und die sichschliefslich dahin steigert, dafs der Mensch zum Zwecke der wirtschaft-lichen Sicherstellung seiner Zukunft seinen Verbrauch in der Gegen-wart unter fühlbaren Entbehrungen freiwillig beschränkt.
Nun steht der längeren Aufbewahrung von Gütern, die für denunmittelbaren Konsum bestimmt sind, das grofse Hindernis entgegen,dafs weitaus die meisten Verbrauclisgilter, und zwar gerade diejenigen,welche den elementaren Lebensbedürfnissen dienen, einem verhältnis-mäfsig raschen Verderb ausgesetzt sind: Brot, Fleisch, Fische, Früchteu. s. w. Dazu kommt, dafs die Aufbewahrung irgend erheblicherQuantitäten solcher Güter wegen ihres grofsen Volumens Vorkehrungenund Räume erfordert, über die der Einzelne in der Regel nicht verfügt.Zur Aufbewahrung für längere Dauer eignen sich deshalb nurDinge, die eine weitgehende Widerstandsfähigkeit gegen zerstörendeEinflüsse der äufsern Natur besitzen, und unter diesen namentlichsolche, welche in kleinem Volumen einen grofsen Wert enthalten;letzteres ist auch deshalb besonders wichtig, weil solche Gegenständeungleich leichter gegen Raub und Diebstahl gesichert werden könnenals voluminöse Güter, sei es durch Verbergen, sei es durch besonderetechnische Vorkehrungen.
Aus ganz natürlichen Gründen haben Dinge dieser Art, wieSchmuck, wertvolle Geräte und Waffen, Metalle, kostbare Steine u. s. w.am frühesten den Gegenstand dauernden Besitzes gebildet, früher alsViehherden, die bereits eine planmäfsige Wirtschaft voraussetzen.Diese Dinge haben sich im dauernden Besitz der Einzelnen angesammelt,ohne dafs dabei der Gedanke einer Vorsorge für die wirtschaftliche Zu-kunft mitgewirkt hätte, vielmehr lediglich deshalb, weil sie ihrer Naturnach nicht einem einmaligen Verbrauche, sondern einem dauernden Ge-brauch, oft durch Generationen hindurch, zu dienen bestimmt waren.
Es setzt bereits den Übergang von der Eigenproduktion zur Tausch-wirtschaft voraus, wenn die Ansammlung solcher Güter gleichzeitig