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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
308
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308 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung.

präcisieren: Welches ist gegenüber dem Wechsel der Geld darstellendenObjekte der bleibende Inhalt einer Geldschuld und als solcher dasMals dafür, wieviel von den jeweilig mit gesetzlicher Zahlungskraftausgestatteten Geldstücken zur solutio der Geldschuld erforderlich sind?

§ '2. Die verschiedenen Theorien über den Inhalt der Geldschulden.

Es hängt mit der Auffassung des gemünzten Edelmetallgeldes alsblofser nach Feinheit und Gewicht beglaubigter Edelmetallquantitätenzusammen, dafs man vielfach in dem ungeprägten Edelmetall, das demWährungsgeld eines Landes zu Grunde liegt, das bleibende Mafs fürden Inhalt der Geldschulden suchte. Aus dieser Auffassung herauserklärt sich insbesondere die Behandlung, welche die Lehre vomrechtlichen Inhalt der Geldschulden in epochemachender Weise durchv. Savigny >) erfahren hat. Da die meisten späteren Erörterungen,die sich eingehender mit der hier vorliegenden Frage beschäftigen,auf Savigny Bezug genommen haben, da aufserdem die GrundgedankenSavignys eine gute Basis für die Untersuchung abgeben, möge auchhier an seine Darstellung angeknüpft werden.

Sa vigny unterscheidet als mögliche Kriterien für die Bemessungdes Inhalts einer Geldschuld, bezw. für die quantitative Feststellungder Zahlungskraft der jeweils vorhandenen gesetzlichen Zahlungsmittel:den Nennwert, den Met all wert und den Kurswert des Geldes.

Unter dem Nennwerte versteht er denjenigen Wert, welcher jedemGeldstück nach der Absicht des Staates beizulegen ist.

Unter Metall wert will er den Wert verstehen,welcher jedemGeldstück zuzuschreiben ist wegen des in ihm enthaltenen Gewichtsvon reinem Silber oder Gold".

Als Kurswert schliefslich wird der Wert bezeichnet, welchender allgemeine Glaube, also die öffentliche Meinung, irgend einer Artdes Geldes beilegt". Alsunwandelbare Grundlage" des nach Ortund Zeit veränderlichen Kurswertes soll der Wert der edlen Metalle,des Silbers oder Goldes betrachtet werden, je nachdem Silber- oderGoldwährung in einem Lande besteht. Der Kurswert und seine Fest-stellung wird an dem Specialfall des Papiergeldes erläutert:Wennalso bei irgend einer Art des Papiergeldes der Kurswert für zweiZeitpunkte, die zehn Jahre auseinanderliegen, verglichen werden soll,so mufs man in deutschen Staaten fragen, wieviel reines Silber indem einen oder andern Zeitpunkte für einen Thaler (oder einen Gulden)jenes Papiergeldes gekauft werden konnte; dadurch ist der Kurswertfür beide Zeitpunkte fest bestimmt".

Sowohl derMetallwert", als auch derKurswert" sind mithin,genauer betrach tet, bestimmte Quantitäten Edelmetall, die im ersteren

1) Obligationenrecht, Band I. S. 403508.