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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
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5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 2.

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Falle in den Geldstücken enthalten sind, im letzteren mit den Geld-stücken gekauft werden können. Savigny sieht als entscheidend fürden Inhalt einer Geldschuld denKurswert" an. Das Geld ist nachseiner AnsichtKaufkraft" oderabstrakte Vermögensmacht", und esruht als solche auf der öffentlichen Meinung. Diese öffentliche Meinungfindet in Bezug auf die quantitative Zahlungskraft des Geldes ihrenAusdruck im Kurswert; somit ist nach Savigny der Kurswert alsMafsstab für den Inhalt einer Geldschuld die notwendige Folge ausder allgemeinen Natur des Geldes.

Nach dieser Theorie wäre als der Wertinhalt einer Geldschuldanzusehen das Quantum Gold oder Silber, das zur Zeit der Entstehungder Schuld mit dem Geldbetrage, auf den die Schuld lautet, gekauftwerden konnte; zu erfüllen wäre die Schuld aber nicht in diesemQuantum ungemiinzten Edelmetalls, sondern in gesetzlichem Zahlungs-mittel, jedoch in dem Betrage, der zur Zeit der Erfüllung für den An-kauf des der Schuld angeblich zu Grunde liegenden Edelmetallquantumsausreichend und notwendig ist.

In ähnlicher Weise ist später in einem praktisch gewordenen Fallevon nicht geringer Wichtigkeit von manchen Seiten argumentiert worden.Eine Anzahl österreichischer Eisenbahngesellschaften hatte vor derdeutschen Münzreform Obligationen ausgegeben und grofsenteils inDeutschland untergebracht, die gleichzeitig auf österreichische Silber-gulden und auf deutsche Thalerwährung (teilweise auch auf Frankenund Pfund Sterling) lauteten, und zwar in dem durch den Silbergehaltvon Gulden und Thaler gegebenen Verhältnis, nach dem 1 Guldengleich 2/3 Thaler war. Nach dem Übergange Deutschlands zur Gold-währung trat infolge der Silberentwertung eine nicht vorhergeseheneVerschiebung im Wertverhältnis zwischen dem österreichischen Silber-gulden und dem Thaler, bezw. der Reichsmark, ein, in der Weise, dafsein österreichischer Silbergulden zur Beschaffung von 2 /3 Thalern,bezw. 2 Mark, nicht mehr ausreichte. Die österreichischen Bahn-gesellschaften verweigerten, als die Differenz anfing erheblich zuwerden, die weitere Auszahlung der fälligen Zinsbeträge in deutschemGelde zu dem angegebenen Nennwerte, sie zahlten vielmehr nur sovielin deutschem Gelde aus, als dem jeweiligen Kurswerte des in öster-reichischen Silbergulden angegebenen Betrags entsprach. Es sind darübereine Reihe von Prozessen sowohl vor deutschen als auch vor öster-reichischen Gerichten geführt worden, bei denen neben der Frage, dieuns hier in erster Linie interessiert, eine Reihe von andern streitigenMomenten in Betracht kam, vor allem die Frage nach dem Sitz derObligationen und die Frage, ob dem deutschen Gläubiger überhauptZahlung in deutschem Gelde versprochen worden sei oder ob die Be-zeichnung des geschuldeten Betrags in deutscher Währung neben der