5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 2.
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Bekkeb stimmt also mit Savigny darin überein, dafs ein bestimmtesQuantum des der Währungsverfassung zu Grunde liegenden Metallsdas bleibende, alle Änderungen des Geldwesens überdauernde Mafs,mithin den eigentlichen Wertinhalt einer Geldschuld bilde, währenddie jeweilig vorhandenen konkreten Geldstücke nur als Mittel zurDarstellung dieses eigentlichen Wertinhaltes der Geldschuld aner-kannt werden. 1 )
Im Gegensatz zu dieser Auffassung, welche dem zur Zeit der Schuld-entstehung die Währungsgrundlage bildenden Metall die Rolle einesbleibenden Mafsstabes für den Inhalt der Geldschulden zuweist, kommtdie von Goldschmidt ursprünglich 2 ) vertretene Ansicht darauf hinaus,dafs nach vollzogener Währungsänderung das neue Währungsmetalldiese wichtige Rolle spiele; nach vollzogenem Übergange von der Silber-währung zur Goldwährung könne für den Inhalt der früher begrün-deten Geldschulden nur der Kurs von Silber zu Gold zur Zeit derSchuldentstehung mafsgebend sein; d. h. es sei zu berechnen, welchesSilberquantum damals die Geldeinheiten, auf welche die Schuld lautet,gesetzlich repräsentierten; dann welches Goldquantum lür jenes Silber-quantum nach dem damaligen Stande des Edelmetallmarktes erhältlichwar; schliefslich durch wieviel Einheiten des neuen Geldes dieses Gold-quantum gesetzlich repräsentiert wird.
Nach dieser Theorie würden mithin Geldschulden, die ursprüng-lich auf gleiche Beträge lauteten, nach vollzogenem Währungswechselje nach dem Zeitpunkte ihrer Entstehung einen verschiedenen Inhalthaben und in verschieden grofsen Beträgen des neuen Geldes zu er-füllen sein. Nach der Bekker sehen Theorie, welche das alte Währungs-metall als Mafsstab des Inhalts der vor dem Währungswechsel be-gründeten Geldschulden auch über den Währungswechsel hinausbeibehält, würden Geldschulden, die auf gleiche Beträge der alten Geld-einheit lauten, je nach dem Zeitpunkt ihrer Fälligkeit in verschiedengrofsen Beträgen des neuen Geldes zu erfüllen sein.
Konsequenterweise würde sowohl nach Savigny und Bekker alsauch nach Goldschmidt jede vor einem Währungswechsel entstandene
1) Eine Verschiedenheit zwischen der Auffassung Savignys und Bekkers liegtinsofern vor, als Bekkeb den gesetzlichen Metallgehalt des ursprünglich geschuldetenGeldes (1 Thaler = '/ 30 Pfund Feinsilber) als mafsgebend ansieht, Savigny dagegendie Quantität Silber, welche zur Zeit der Schuldbegründung für das ursprünglichgeschuldete Geld thatsächlicli erstanden werden konnte (in der Regel etwas mehr,zeitweise auch etwas weniger als '/so Pfund Feinsilber pro Thaler). Wenn aber schonein Quantum Edelmetall als eigentlicher Wertinhalt, die konkreten Geldstücke nurals Mittel der Darstellung dieses Wertinhalts gedacht werden, dann ist die TheorieSaviönys die konsequentere.
2) Handelsrecht, I. S. 1175; später hat Goldschnitt die dort vertretene Auf-fassung preisgegeben.