8. Kapitel. Die Geldsysteme. I. § 5.
365
Gesellschaft hat sich nach der Einstellung' der indischen Silberprägungenauch der Wert der deutschen Rupie über ihren Silberwert erhoben,und zwar ist die deutsche Rupie stets im Gleichwert mit der indischenRupie geblieben. Bei stärkeren Prägungen hätte ihr Wert hinter demder indischen Rupie zurückbleiben können, über diesen hinaus kanner aber niemals steigen, solange die indische Rupie in Deutsch-Ost-afrika als Zahlungsmittel zu ihrem Nennwerte anerkannt ist. In Deutsch-Ostafrika ist mithin die obereGrenze des Rupienwertes durch das indischeGeld gegeben, das selbst wieder seine obere Grenze im englischen Geldehat, welch' letzteres in seinem Werte durch das Gold bedingt ist.
Wenn der Wert des Geldes sich bei diesen Währungssystemendauernd auf seiner oberen Grenze hält, so erscheint hier ebenso dasGold als Grundlage des Geldwertes, wie das Silber bei einer Doppel-währung im Falle einer fortgesetzten Silberentwertung. Solange Gold-münzen als gesetzliches Zahlungsmittel noch nicht zugelassen sind, wiein Indien vor dem September 1899 und heute noch in Deutsch-Ostafrika ,ist bei diesen interessanten Bildungen der Geldwert durch ein im that-säclilichen Geldumlauf überhaupt nicht vertretenes Metall bedingt, dasGeldwesen stellt sich uns dar als eine Goldwährung ohne Goldgeld.
3. Die dritte Art der hier zu besprechenden Währungssysteme isteine merkwürdige Verbindung der unter 1. und 2. genannten Systeme:eine Papierwährung mit gesperrter Prägung des ursprünglichen Wäh-rungsmetalls. Wir haben hier ein uneinlösbares Papiergeld, das einunbegrenztes Sinken des Geldwertes unter sein ursprüngliches Metall-äquivalent zuläfst; wir haben andrerseits gesperrte oder beschränktePrägung des ursprünglichen Währungsmetalls, die ein Steigen des Geld-wertes über sein früheres Metalläquivalent hinaus möglich macht, undzwar ein unbegrenztes Steigen, falls nicht in der oben geschildertenWeise eine Schranke gezogen ist. Das typische Beispiel dieser Art istdie österreichische Währung von 1879 an. Bei dem Fortbestehen desZwangskurses und bei der Sperrung der Silberprägung für Privatewar weder dem Fallen noch dem Steigen des Geldwertes irgend eineGrenze in dem Werte eines dritten Gutes gezogen, bis im Jahre 1892frei ausprägbare Goldmünzen als gesetzliches Zahlungsmittel einge-führt wurden.
§ 5. Die Unterscheidung der Währungssysteme nach den formalenMerkmalen der Geldverfassung.
Das Verhalten des Geldwertes, das wir dieser Einteilung derWährungssysteme zu Grunde gelegt haben, ist in weitem Umfange be-dingt von der formalen Konstruktion der Geldverfassung, die — wie er-wähnt — gleichfalls zum Ausgangspunkt einer Einteilung der Währungs-systeme gemacht werden kann. Das Bestehen und Nichtbestehen der