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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
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8. Kapitel. Die Geldsysteme. I. § 6.

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eine Goldwährung; sind nur Silbermünzen volles gesetzliches Zahlungs-mittel, so ist es eine Silberwährung. Bei den bimetallischen Systemenist zu unterscheiden, ob sich die Münzen aus den beiden Me-tallen zu einem gesetzlich festgelegten Nennwertsverhältnis bei derZahlungsleistung vertreten können oder nicht; im ersten Fall ist dasSystem eine Doppelwährung, im letzteren eine Parallelwährung. Dazukommen dann weitere Modifikationen durch das Bestehen oder Nicht-bestehen des freien Prägerechtes. Die hier praktisch allein in Betrachtkommenden Fälle sind, dafs bei einer Silberwährung die freie Prägungdes Währungsmetalles aufgehoben ist, und dafs bei einer Doppelwährungdie freie Prägung des Silbers eingestellt ist. Das erstere System wäreals Silberwährung mit gesperrter Prägung zu bezeichnen; das letzterewäre vom juristischen Gesichtspunkt aus konsequenter Weise als un-vollkommene Doppelwährung zu bezeichnen, wird aber vielfachhinkendeGoldwährung" genannt; bei der Bezeichnung alshinkende Goldwährung"spricht gegenüber dem juristisch wesentlichsten Merkmal der vollen ge-setzlichen Zahlungskraft von Münzen aus beiden Metallen die volks-wirtschaftliche Erwägung mit, dafs der Wert des Geldes mit dem Goldeverbunden ist. Diese Verbindung mit dem Golde ist jedoch durch diefreie Prägbarkeit nur des Goldes noch nicht unbedingt gesichert; esmufs vielmehr der thatsächliche Umstand hinzukommen, dafs die Silber-münzen mit voller gesetzlicher Zahlungskraft, deren Prägung gesperrtist, keinen allzu breiten Raum in der Cirkulation einnehmen; andern-falls ist die Entstehung einer Wertdifferenz zwischen den Silber- undGoldmünzen nicht ausgeschlossen, und eine solche Differenz könnte sich,da die Silbermünzen volles gesetzliches Zahlungsmittel zu ihrem Nenn-werte sind, nur darin äufsern, dafs die Goldmünzen ein schwankendesAufgeld erhalten, dafs mithin der Geldwert durch die Silbermünzenbestimmt wird, deren Wert sich innerhalb des Spielraums, der durchihren eignen Silbergehalt und durch das Goldäquivalent ihres Nenn-wertes gegeben ist, bewegen kann. Eine solche hinkende Doppel-währung kann mithin vom Gesichtspunkt des Geldwertes aus betrachtetsowohl eine Goldwährung, als auch eine freie Währung sein.

§ 6. Zusammenstellung der praktisch bedeutsamen Währungssysteme.

Indem man für die Charakterisierung der praktisch in Betrachtkommenden Währungssysteme in der oben angedeuteten Weise dievolkswirtschaftlichen und juristischen Merkmale zusammenzieht, kommtman zu folgender praktisch genügenden Einteilung:

1. Die reine Goldwährung. Sie ist dasjenige Währungssystem,bei dem der Geldwert durch das Metall Gold bedingt ist, bei der nurdas Gold frei ausprägbar und nur Goldmünzen, neben ihnen eventuellin Goldmünzen einlösbare Scheine,-volles gesetzliches Zahlungsmittel sind.