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Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassimg.
2. Die hinkende Goldwährung. Die Erfordernisse sind die-selben, wie bei der reinen Goldwährung, bis auf den einen Punkt,dafs neben den Goldmünzen auch bestimmte Silbermüuzen, die nicht freiausprägbar sind, als volles gesetzliches Zahlungsmittel vorhanden sind.')
3. DieSilber Währung. In diesem System ist der W ert des Geldesdurch das Silber bedingt; Silber ist frei ausprägbar, und Silbermünzenallein sind volles gesetzliches Zahlungsmittel. Soweit Goldmünzen vor-handen sind, stehen sie als Handelsmünzen mit schwankendem Kursim freien Verkehr aufserhalb des Silberwährungssystems.
4. Die Doppelwährung. Gold und Silber sind beide frei aus-prägbar, die Münzen aus beiden Metallen sind volles gesetzlichesZahlungsmittel und können sich in dieser Eigenschaft in einem be-stimmten, auf einer angenommenen Wertrelation zwischen Gold undSilber beruhenden Nennwertsverhältnis gegenseitig vertreten. DerWert des Geldes ist jeweils bedingt durch das in der angenommenenWertrelation gegenüber der Marktrelation zu hoch bewertete Metall.
5. Parallelwährung. Gold und Silber sind beide frei auspräg-bar, die Münzen aus beiden Metallen sind gesetzliches Zahlungsmittel;sie stehen jedoch zueinander nicht in einem gesetzlich festgelegtenNennwertsverhältnis und können sich in der Eigenschaft als gesetzlichesZahlungsmittel nicht vertreten, sodafs alle Zahlungsverpflichtungen aufGoldgeld oder Silbergeld lauten müssen. Der Wert der Goldmünzenist durch das Gold, der Wert der Silbermünzen durch das Silber bedingt.
6. Silberwährung mit gesperrter Prägung. Der Wertdes Geldes kann sich liier, mit oder ohne obere Grenze, über denWert seines ursprünglichen Silberäquivalentes erheben.
7. Papierwährungen. Gesetzliches Zahlungsmittel sind hierneben dem ursprünglichen Metallgelde uneinlösbare Scheine; der Wertdes Geldes kann sich unterhalb seines ursprünglichen Metalläquiva-lentes frei bewegen; falls die freie Prägung des ursprünglichen Wäh-rungsmetalls aufgehoben ist, sind den Bewegungen des Geldwertes auchnach oben keine Schranken gezogen.
II. Teilabschnitt. Die innere Einrichtung der Geldsysteme.
§ 1. Rechnungseinheit, Rechnungssystem und Stückelung.
Das Geldsystem ist, vom Gesichtspunkt seiner inneren Einrich-tung aus betrachtet, der planmäfsig durchgeführte Aufbau einer An-
1) Man hat früher diese Systeme als „G-o 1 dva 1 uta" der reinen Goldwährung,die man allein als Goldwährung gelten lassen wollte, gegenübergestellt. Da aber dasWort „Valuta" zweckmäi'sigerweise in einem ganz bestimmten, hier nicht in Betrachtkommenden Sinne angewendet wird (siehe unten 9. Kapitel. § 1), so dürfte sich dieoben gebrauchte Terminologie empfehlen.