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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
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Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung.

24 Stunden im Tag) eine Rolle spielen, ist mitunter als ein Vorzugder alten Systeme angeführt worden; aber wenn auch diese Anleh-nung in einzelnen Fällen eine Rechnung zu erleichtern vermag, so könnendiese gelegentlichen Vorteile nicht entfernt gegenüber der grofsenErleichterung des Geldgebrauchs in Betracht kommen, welche durch dieÜbereinstimmung des Eechnungssystems des Geldes mit unserm ge-samten auf decimaler Grundlage ruhenden Zahlensystem geschaffenworden ist. Wo heute noch vom Decimalsystem abweichende Ein-teilungen der Geldeinheit bestehen, wie in England , werden sie ledig-lich durch die Macht der Gewohnheit und den konservativen Sinnder Verkehrswelt, nicht durch Zweckmäfsigkeitserwägungen gehalten.

Der auf der Rechnungseinheit beruhende zahlenmäfsige Aufbaudes Geldsystems ist entscheidend für dieStückelung"; die Rechnungs-einheit selbst, ihre Unterteilungen und Vielfachen werden in Münzenund Papierscheinen dargestellt. Die Münznamen sind von den Namender Rechnungseinheit und ihrer Unterteilungen mitunter verschieden-So ist die Rechnungseinheit des englischen Geldsystems dasPfundSterling ", während die Goldmünze, welche diese Rechnungseinheitverkörpert,Sovereign" heilst; das englische FünfschillingstückheifstKrone", obwohl nur nach Pfunden Sterling und Schillingen ,nicht auch nach Kronen gerechnet wird. In Deutschland ist der Reichs-goldmiinze zu 10 Mark der NameKrone", dem 20 Markstück derNameDoppelkrone" offiziell beigelegt worden 1 ), während der Art. 1des Münzgesetzes ausdrücklich dieMark" als die Rechnungseinheitbezeichnet.

Nach welchen Grundsätzen bei der Auswahl der einzelnen Münz-stücke zu verfahren ist, wurde bereits dargelegt. Das Münzgesetz,welches die Stückelung bestimmt, giebt regelmäfsig auch die erforder-lichen Vorschriften über den Metallgehalt und das Gepräge der ein-zelnen Sorten.

§ 2. Münzgewicht, Münzfafs, Feingehalt, Feinheit, Fehlergrenzen,

Passiergewicht.

Das im Münzwesen angewendete Gewichtssystem unterscheidetsich mitunter von dem allgemeinen Gewichtssystem. So wurde in dendeutschen Staaten das mittelalterliche Gewicht, dieKölnische Mark "(seit 1838 für die Zollvereinsstaaten übereinstimmend auf 233,85555 gfestgesetzt), als Münzgewicht bis zum Jahre 1857 beibehalten. AlsGewicht für das Gold wurde die Mark in 24 Karat zu 12 Grän, alsGewicht für das Silber in 16 Lot zu 18 Grän eingeteilt. Der WienerMünzvertrag von 1857 führte als Münzgewicht das Zollpfund (= 500 g)

1) Durch Allerhöchsten Erlal's vom 17. Februar 1875.