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Das Geld / von Karl Helfferich
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8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 2.

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ein, das sich jedoch von dem Verkehrsgewicht dadurch unterschied,dafs es nicht in Gramm sondern in Tausendteile eingeteilt wurde.Dieses Münzgewicht wurde in den Reichmünzgesetzen beibehalten,obwohl bereits in der Mafs- und Gewichtsordnung des NorddeutschenBundes vom 17. August 1868 das Kilogramm als Verkehrsgewichteingeführt worden war. Erst die Mtinznovelle vom 9. Juni 1900 hatdas besondere Münzgewicht beseitigt und durch das allgemeine Ver-kehrsgewicht ersetzt. Ebenso wie früher in Deutschland weichtheute noch in England das Münzgewicht, das gleichzeitig auch imEdelmetallhandel Anwendung findet, von dem Verkehrsgewicht ab.Als Verkehrsgewicht ist das sogenannte Avoir-du-pois-Pfund" =453,593 g in Anwendung, im Münzwesen und Edelmetallhandel dasTroypfund" = 373,742 g.

DerMünzfufs" drückt aus, wieviel mal die Rechnungseinheitdes Geldsystems auf die Gewichtseinheit des Währungsmetalls geht.Solange die Münze, welche die Rechnungseinheit darstellt, als voll-haltige Münze aus dem Währungsmetall geprägt wird, wie früher dieThaler und Gulden der deutschen Silberwährung, stellt der Münzfufsein einfaches Verhältnis dar. Der Münzfufs der Thalerwähruug warder Dreifsigthalerfufs, d. h. aus einem Pfund feinen Silbers wurden30 Thalerausgebracht"; und wenn das süddeutsche Münzsystem als52 '/2 Guldenfufs, das österreichische Münzsystem als 45 Guldenfufsbezeichnet wurde, so war damit gesagt, dafs aus je einem Pfund Silber52 1 /2 süddeutsche, bezw. 45 österreichische Gulden ausgebracht wurden.Bei den meisten neueren Geldsystemen wird jedoch die Rechnungs-einheit nicht in dem Währungsmetall dargestellt, Die Rechnungs-einheit der deutschen Goldwährung, die Mark, wird dargestellt durcheine Silbermünze, obwohl sie ihren Wert vom Golde ableitet. Die Be-ziehung der geprägten Rechnungseinheit zum Währungsmetall ist hierkeine körperliche mehr. Wohl aber leitet die Mark ihren Wert voneiner Goldmünze ab, die ihrerseits für den Münzfufs des deutschenGeldsystems mafsgebend ist, nämlich von derjenigen Reichsgoldmünze,deren Ausprägung im ersten Paragraphen des ersten deutschen Mtinz-gesetzes angeordnet ist und deren zehnter Teil dieMark" ist, die aufGrund des ersten Artikels des Münzgesetzes von 1873 die Rechnungs-einheit der Reichswährung bildet. Da aus dem Pfund Feingold139 y-i Zehnmarkstücke ausgebracht werden, so gehen 1395 Mark aufdas Pfund Feingold. Zwar werden aus dem Pfund Feingold nichtetwa 1395 Markstücke ausgeprägt, aber Goldmünzen im Nennwertevon 1395 Mark. Der Münzfufs der Reichswährung ist mithin ein1395 Markfufs.

Diejenige Münze, von der sich die Rechnungseinheit ableitet, seies unmittelbar, indem die Münze die Verkörperung der Rechnungs -

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