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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
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8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 3.

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In früheren Zeiten, als die Münzprägung noch ganz vom Gesichts-punkte eines nutzbaren Regals aus betrachtet wurde, haben die Münz-herren in der Regel einen die eigenen Prägekosten weit übersteigen-denSchlagschatz " erhoben. Solange sie wie oben erwähnt fürihre Münzstätten ein förmliches Monopol des Ankaufs sowohl des ininländischen Bergwerken produzierten als auch des importierten Edel-metalls aufrecht erhielten, konnten sie die Einlieferer von Edelmetallzwingen, sich einen beträchtlichen Abzug vom Ausmünzungswerte deseingelieferten Goldes oder Silbers gefallen zu lassen. Auf die Dauer warjedoch die Erhebung eines hohen Schlagschatzes nur möglich auf demWege fortgesetzter Münzverschlechterungen. Das Ankaufsmonopol fürGold und Silber liefs sich nicht streng durchführen; wenn die Münz-stätten Edelmetall bekommen wollten, mufsten sie die durch den ge-ringeren Gehalt des umlaufenden Geldes bedingten höheren Barren-preise bewilligen; einen Schlagschatz konnten sie dann jeweils nurdurch eine erneute Verkürzung des Prägegehalts der auszuprägendenMünzen herauswirtschaften.

Die moderne Auffassung des Geldwesens als einer öffentlichen Ein-richtung, zu deren Instandhaltung der Staat nötigenfalls beträchtlichefinanzielle Opfer bringen mufs, hat es zur Eegel werden lassen, dafsder Staat bei den auf private Rechnung erfolgenden Ausmünzungen imallgemeinen nur die Selbstkosten erhebt. In England und in den Ver-einigten Staaten von Amerika ist die Ausprägung sogar unentgeltlich;in andern Staaten werden wenige Tausendteile vom Werte des Präge-metalls erhoben.

Bei aller Ablehnung des Gedankens einer fiskalischen Ausnutzungder Prägung von Währungsgeld können in der Frage der Bemessungder Prägegebühr verschiedene Ansichten bestehen. Eine sehr inter-essante Auseinandersetzung über die hier in Betracht kommendenGesichtspunkte hat bei der Beratung des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873im Reichstage zwischen dem Vertreter der Regierung, Otto Michaelis, nnd Ludwig Bambergeb stattgefunden. 1 ) Ersterer vertrat den Stand-punkt, dafs bei Goldausprägungen auf Privatrechnung ein Zuschlag zuden Prägekosten zu Gunsten des Reichs erhoben werden müsse, umdie Reichskasse für die Kosten der Aufrechterhaltung der Vollwichtig-keit der auf private Rechnung geprägten Goldmünzen schadlos zuhalten; aus dem Zuschlage zu den Prägekosten sollte nicht nur deraus der Abnutzung der betreffenden Stücke zu erwartende Verlust,sondern auch der Kostenbetrag der dem Reiche obliegenden späterenUmprägung der abgenutzten Stücke gedeckt werden. Auf dieser Grund-lage berechnete Michaelis eine Prägegebühr von 8 Mark pro Pfund

1) Verg'l. meine Geschichte der deutschen Geldreform S. 219224.