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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
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8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 4.

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indischen von 1893 bis 1899 überhaupt kein vollwertiges Geld. Derden Stoffwert überschreitende Geldwert des holländischen und öster-reichischen Silberguldens und der indischen Rupie war ein durchausselbständiger, von keinem andern Wertgegenstand abgeleiteter Wert. Erberuhte nicht einmal auf einer Tarifierung in vollwertigem Gelde ge-schweige denn auf einem Forderungsrecht auf vollwertiges Geld, sonderneinzig und allein auf dem diesen Münzen beigelegten Charakter als ge-setzliches Zahlungsmittel und der beschränkten Prägung. Wie wenigsich die Theorie bisher von der Vorstellung befreit hat, dafs unter-wertiges Geld Kreditgeld sein müsse und mindestens seinen Wert voneinem vollwertigen Gelde ableiten müsse, zeigt die Unklarheit, welcheteilweise heute noch über das Verhalten der österreichischen Währungvom Jahre 1879 an besteht. Die Erscheinung, dafs sich der Wert desgeprägten österreichischen Silberguldens nach der Einstellung der freienSilberprägung über den Wert seines Silbergehaltes erhob, verblüfftein erster Beihe deshalb, weil man nicht sah, von welcher in ihremStoffe höherwertigen Geldsorte der Silbergulden den seinen Silberge-halt überschreitenden Geldwert ableitete. Man verfiel deshalb auf diesonderbare Erklärung, dafs der Wert des Silberguldens nur durchseine Verknüpfung mit dem Papiergulden über seinen Metall wert ge-hoben worden sei, ohne sich Rechenschaft darüber zu geben, durchwelche Verknüpfung der Papiergulden über seinem Papierwerte ge-halten werde. 1 )

Wir haben mithin bei dem unterwertigen Gelde folgende Artenzu unterscheiden:

1. Unterwertiges Geld, das seinen Geldwert von einem vollwertigenGelde ableitet

a) durch blofse Verleihung der Geldqualität zu einem bestimmtenNennwerte,

b) durch zusätzliche Verleihung eines dem beigelegten Nennwertentsprechenden Forderungsrechtes auf vollwertiges Geld;

2. Unterwertiges Geld, dessen Geldwert kein abgeleiteter, sondernein selbständiger ist und ausschliefslich auf seinem Charakter als ge-setzliches Zahlungsmittel beruht.

Beschränkte Ausgabe ist für jede Art unterwertigen Geldes un-erläfsliche Voraussetzung.

Die unter 1 a und b genannten Arten ergänzen das vollwertigeGeld in den gebundenen Währungen; die unter 2 genannte Art bildetdas Geld in den freien Währungen.

Die Stellung des unterwertigen Geldes in dem System der ge-bundenen Währung erfordert noch eine besondere Betrachtung.

1) Vergl. Lexis , ArtikelPapiergeld" im Handwörterbuch der StaatswissenschaftBd. VI. S. 17; dazu meine Schrift über die Folgen des deutsch -österreichischen Miinz-vereins, S. 102.