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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
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8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 7.

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änderlichen Betrag dar, dessen Umfang sich jeweils nach den an dieBank herantretenden Kreditansprüchen richtet. Wir werden in derBanknote das wichtigste Mittel kennen lernen, das dazu dient, denGeldumlauf mit dem Geldbedarfe möglichst im Gleichgewicht zu halten.

Dieser wichtigen Aufgabe und gleichzeitig der weiteren Aufgabe,ein bequemes Zahlungsmittel für grofse Summen zu liefern, könnendie Banknoten vollkommen entsprechen, wenn sie auf gewisse Mindest-abschnitte beschränkt werden; andrerseits hat das Verbot der Ausgabevon Banknoten, die auf Beträge unter 100 Mark lauten, den Zweckgehabt, der effektiven Goldcirkulation einen möglichst breiten Raumzu sichern; es soll der Goldcirkulation gegen das Papier nach obenhin denselben Schutz gewähren, wie die Beschränkung der Zahlungs-kraft der Reichssilbermünzen ihn nach unten hin gewährt. Es isteine alte Erfahrungstatsache, dafs Zettel, die auf kleine Beträgelauten, seltener zur Einlösung gebracht werden als grofse Abschnitte,und weit mehr die Tendenz haben, dauernd in den Geldumlauf überzu-gehen ; der Banknotenumlauf soll aber möglichst elastisch sein, und dieNoten sollen häufig genug zur Bank zurückkehren, um diese zur Hal-tung eines hinreichenden Einlösungsfonds zu nötigen und dadurch dieSicherheit der Noten möglichst zu befestigen.

Bei den Reichskassenscheinen dagegen kommen solche Gesichts-punkte nicht in Betracht. Staatspapiergeld ist in der Regel nichtaus Gründen ausgegeben worden, die in dem Interesse an einem ge-ordneten und gut funktionierenden Geldwesen ihren Sitz haben. Meistwaren finanzielle Bedürfnisse der Anlafs, und in diesem Falle bestehtseitens der Finanzverwaltung der Wunsch, diese Scheine möglichstdauernd im Umlauf zu halten. Die Ausgabe unsrer Reichskassenscheineallerdings hatte ihren Grund nicht in finanziellen Bedürfnissen desReichs, aber auch nicht in rein monetären Gesichtspunkten. Sie ist,wie im geschichtlichen Teil dargestellt wurde 1 ), beschlossen worden zuder Zeit, als Deutschland gerade die fünf Milliarden von Frankreich erhalten hatte. Der Grund war der Wunsch, den Einzelstaaten beider Einziehung des von ihnen ausgegebenen Staatspapiergeldes, dasauf Grund des Art. 18 des Münzgesetzes von 1873 vom 1. Januar 1876an verschwinden mufste, Erleichterungen zu gewähren, ohne ihnendirekt bares Geld zu überweisen. Die 120 Millionen Mark Reichskassen-scheine wurden geschaffen, um behufs Einziehung des einzelstaatlichenPapiergeldes an die Einzelstaaten überwiesen zu werden. Wenn ihreAusgabe in kleinen Abschnitten erfolgte, so haben dabei gewissebereits erwähnte Bedürfnisse nach einem solchen kleinen Papiergeldemitgesprochen, in der Hauptsache aber der grundsätzlich verschiedene

1) Siehe oben S. 163.