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Das Geld / von Karl Helfferich
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Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassnng.

Charakter von Staatspapiergeld und Banknote, von denen das erstereals fester, die letztere als elastischer Bestandteil der Cirkulation ge-dacht ist, ein Unterschied, der ja schon in der quantitativen Normierungder Papiergeld- und Banknotenausgabe hinreichend zum Ausdruck kommt.

Der prinzipielle Unterschied zwischen Staatspapiergeld und Bank-note ist für die Beurteilung der Frage, auf welche Weise diesen Artenvon Geld, deren Stoffwert gleich Null ist, ein bestimmter Nennwertzu sichern ist, von erheblicher Wichtigkeit. Hinsichtlich der Bank-note kann kein Zweifel daran bestehen, dafs diese Sicherung durchdie Einlösbärkeit auf Präsentation zu geschehen hat. Die Banknoteist ihrer Natur nach eine stets fällige Forderung und nicht nur ihreGeltung, sondern auch die Erfüllung ihrer besonderen Funktionen inner-halb des Geldwesens beruhen auf ihrer Einlösbärkeit. Nur durch diesekann sich ihr Umlauf nach den Schwankungen des Geldbedarfs regu-lieren. Nur weil sie einlösbar ist, kann von der Festsetzung einesHöclistbetrags für ihre Ausgabe abgesehen werden, denn die Einlös-bärkeit, ist die wirksamste Schranke gegen eine übertriebene Noten-emission. In richtiger Erkenntnis dieser Thatsache hat z. B. Frank-reich, als es im Jähre 1870 seine Centraibank von der Einlösung ihrerNoten entband, ein Maximum für die vorher unbeschränkte Noten-ausgabe festgesetzt. Ist die Einlösbärkeit aufgehoben, dann ist dieNote nicht mehr der ergänzende Bestandteil einer gebundenen Währung,sondern sie ist, falls sie wie stets bei suspendierter Einlösunggesetzlichen Kurs hat, bestimmend für den Charakter des Wäh-rungssystems und den Wert des Geldes.

Anders steht es mit einem in geringem Betrage ausgegebenenStaatspapiergelde. Zwar sind die Reichskassenscheine, wie bereits er-wähnt, ausdrücklich für einlösbar erklärt; aber es ist bestritten, obbei diesen Scheinen eine solche Einlösbärkeit notwendig und zweck-mäfsig ist. Kein geringerer als Ludwig Bambebger ist, so sehr ergrundsätzlich Gegner eines jeden Staatspapiergeldes war, dafür ein-getreten, dafs man, wenn schon ein Reichspapiergeld geschaffen werde,davon absehe, es einlösbar zu machen. 1 ) Seine Annahme bei denReichs- und Staatskassen (Steuerfundation") würde in Verbin-dung mit dem geringen Ausgabebetrage in der That vollkommenausreichen, um ihm in normalen Zeiten seinen Nennwert zu sichern,und in kritischen Zeiten wird sich das Reich wohl ohnedies genötigtsehen, seine Einlösung aufzuheben, zumal da keinerlei Einlösungsfondsbereit gestellt ist. So sehr ein Einlösungsfonds bei den Banknotennötig ist, so wenig ist er es bei dem für den dauernden Umlauf be-stimmten Staatspapiergelde; wenn man aber auf einen solchen beim

1) Siehe oben S. 165 u. 166.