Druckschrift 
Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
399
Einzelbild herunterladen
 

8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 8.

39D

volle und nicht mehr gut zu machende Wirkungen ausüben. Der denBanknoten bereits in normalen Zeiten zustehende gesetzliche Kurswürde mithin unter Umständen die Aufhebung der Einlösbarkeit derBanknoten in kritischen Zeiten hinausschieben und damit diese Mafs-regel bei einem günstigen Gange der Dinge vielleicht ganz ersparenkönnen, während er andrerseits an den thatsächlichen Umlaufsver-hältnissen in normalen Zeiten nichts ändern würde. Es wäre zuwünschen, dafs die allzu ängstlichen Bestimmungen über Reichskassen-scheine und Banknoten nach dieser Richtung bei der ersten sich bie-tenden Gelegenheit geändert würden, sonst könnte es sich in kritischenLagen zeigen, dafs nicht nur blinder Eifer, sondern mitunter auchübertriebene Vorsicht von Übel ist.

§ 8. Die Regelung des Geldumlaufs.

Auch die denkbar besteingerichtete Geldverfassung ist keineMaschine, die ganz von selbst funktioniert. Das Geldwesen bedarfvielmehr, wenn es seine Zwecke in vollkommener Weise erfüllen soll,einer lebendigen Kraft zu seiner ständigen Überwachung und Rege-lung. Die auf diesem Gebiete zu erfüllenden Aufgaben sind folgende:

1. Die Überwachung und Regelung der auswärtigen Beziehungendes Geldwesens;

2. Die Sorge für die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts desinneren Geldbedarfs und des Geldumlaufs;

3. Die örtliche Regelung des Geldumlaufs.

In den modernen Staaten sind diese Aufgaben regelmäfsig einerCentraibank übertragen, denn die Erfüllung dieser Aufgaben läfst sich,wie wir sehen werden, zu einem wesentlichen Teil nur durch gewissebanktechnische Mafsnahmen erreichen. Das deutsche Bankgesetz vom14. März 1875 nennt in § 12 unter den der Reichsbank zugeteilten Auf-gaben an erster Stelle die Regelung des Geldumlaufs. Teilweise istdie Thätigkeit der Centraibanken, die hier in Betracht kommt, einso integrierendes Stück ihrer gesamten Wirksamkeit, dafs eine ein-gehendere Darstellung erst in dem Bande über das Bankwesen gegebenwerden und dafs an dieser Stelle nur das für das Gesamtbild der Geld-verfassung Unerläfsliche ausgeführt werden kann.

Bei der oben an erster Stelle genannten Aufgabe handelt es sichum die Beobachtung und Beeinflussung der internationalen Edelmetall-bewegungen und der Faktoren, auf denen das Zu- und Abströmenvon Geldmetall beruht; vor allem die auswärtigen Wechselkurse undihre Regulierung spielen hier eine wichtige Rolle, auf die im nächstenKapitel noch zurückzukommen ist. Es handelt sich hier ferner umdie Schaffung eines Reservoirs, dem einerseits das vom Auslande im-