8. Kapitel. Die Geldsysterae. II. § 8.
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ein eigenes, sehr interessantes Kapitel gewidmet hat, führt über diesenPunkt folgendes aus.')
„Es ist eine Erfahrung, dafs einzelne Bezirke eine fortwährendeZufuhr von Geld nötig haben, sei es weil ihr Geldbedarf in fortgesetztemWachsen begriffen ist, sei es weil die Natur ihrer wirtschaftlichenBeziehungen das ihnen zugeführte Geld stets wieder nach anderenBezirken abfliefsen läfst. Namentlich in Bezug auf die einzelnen Geld-sorten sind solche Verhältnisse häufig festzustellen. Es besteht dasgrofse volkswirtschaftliche Bedürfnis, den an einzelnen Orten sich an-sammelnden Überschufs von Geld überhaupt und von einzelnen Geld-sorten im besonderen dorthin zu leiten, wo sich ein entsprechenderMangel zeigt. Dieses Bedürfnis ist besonders stark hin'sichtlich derScheidemünzen. Die allzustarke Ansammlung von Scheidemünzen ineinzelnen Bezirken mufs im Interesse der Ordnung des Geldumlaufsunbedingt vermieden werden. Diejenigen, in deren Händen sich gröfsereBeträge ansammeln, können diese Münzen infolge ihrer beschränktenZahlungskraft nicht zu grofsen Zahlungen verwenden und sinddeshalb darauf angewiesen, sie gegen Courantgeld austauschen zukönnen. Andrerseits liegt ein eben so starkes öffentliches Interessedaran vor, dafs diejenigen, welche gröfserer Beträge an kleinem Geldebedürfen, z. B. zu Lohnzahlungen, solches in Austausch gegen Notenund Goldgeld erhalten können."
In gewissem Umfang ist das ganze System der öffentlichen Kasseneines Staates geeignet, dieser Aufgabe zu dienen. Das Publikum istin der Lage, bei seinen Zahlungen an diese Kassen die nicht benötigtenSorten abzustofsen; eine Erleichterung ist dabei die in den verschie-denen Ländern regelmäfsig wiederkehrende Bestimmung, dafs die Be-schränkung der Zahlungskraft wenigstens der Silberscheidemünzen beiZahlungen an die staatlichen Kassen keine Anwendung findet. Aberdie Wirksamkeit der staatlichen Kassen auf diesem Felde hat ihre■engen Grenzen. Sie sind nicht in der Lage, im Wege der Kredit-gewährung oder der Auszahlung auf anderswo fällige Forderungeneinem Bezirk mit wachsendem Geldbedarf Umlaufsmittel zuzuführen,und sie verfügen nicht über hinreichend grofse Bestände, welche ihnendie Umwechslung von überflüssigen gegen benötigte Geldsorten inirgend welchem erheblichen Umfange gestatten würden. In diesenPunkten ist vielmehr eine Centraibank, die stets über beträchtlicheKassenbestände verfügt und zahlreiche über das ganze Land ver-teilte Zweigniederlassungen besitzt, an ihrem Platze. Es ist charak-teristisch, dafs die dem Reiche in dem Münzgesetz von 1873 auferlegtePflicht der Umwechslung von Scheidemünzen gegen Goldgeld auf be-
1) A. a. 0. S. 193.
Helffericii. Das Geld.
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