9. Kapitel. Die internationale Geldverfassung. § 5.
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Aus solchen Wahrnehmungen erklären sich die zu verschiedenenZeiten mit wechselnder Stärke aufgetretenen Bestrebungen, welchedarauf hinausgingen, aus dem Nebeneinander verschiedener nationalerGeldverfassungen eine einheitliche internationale Geldverfassung zuschaffen. Ein einheitliches Weltgeld erscheint rein theoretisch in derThat als die letzte Konsequenz desjenigen Erfordernisses des Geldes,welches mit gebieterischer Notwendigkeit zu einem einheitlichennationalen Gelde geführt hat, nämlich des möglichst weiten Geltungsbe-reichs. Namentlich in Zeiten eines grofsen Aufschwungs des Weltverkehrshat sich der Wunsch nach einem einheitlichen Weltgelde lebhaft geregt.Weitaus am stärksten sind die auf eine Weltmünzeinheit gerichteten Be-strebungen in den Jahren 1860 bis 1870 hervorgetreten, im deutlichenZusammenhange mit den Wirkungen der verbesserten Transportmittelund mit der Ermäfsigung und teilweisen Beseitigung der hohen Zoll-schranken, die bisher die Völker von einander getrennt hatten. Esist im historischen Teil dargestellt worden, wie diese Bestrebungen— trotz eines glänzenden Anlaufs und trotz ihrer Förderung durchdas damals auf dem Gipfelpunkte seines Ansehens stehende französische.Kaisertum — nur zur Bildung des einige wenige Staaten umfassendenLateinischen Münzbundes geführt haben, nicht aber zu der die Weltumspannenden Münzeinheit, von der die französischen Staatsmännereine Zeit lang träumten. Die Gründe des Scheiterns der Weltmünz-idee lagen nicht nur in den blutigen politischen Ereignissen der Jahre1870/71, welche die internationalen Verbrüderungsgedanken zurück-drängten und mit der Steigerung des Gefühls der inneren nationalenZusammengehörigkeit auch das Gefühl für die nationalen Gegensätzehoben; diese Gründe lagen vielmehr in der Hauptsache in den innerenSchwierigkeiten des Problems der Weltmünze selbst.
Ein einheitliches Geldwesen und ein gemeinschaftlicher Geldum-lauf ist — bei dem entscheidenden Einflufs der staatlichen Gesetz-gebung auf das Geld — nur soweit ohne Bedenken möglich, als eineeinheitliche Gesetzgebung besteht, und das ist nur innerhalb eines unddesselben Staatsgebietes der Fall. Wohl können internationale Ver-träge über die Regelung des Geldwesens und über einen mehr oderweniger gemeinsamen Geldumlauf abgeschlossen werden, und solcheVerträge sind ja auch abgeschlossen worden, aber — wie wir zumTeil bereits gesehen haben — die Erfahrungen, die mit solchen Ver-trägen bisher gemacht worden sind, können keineswegs als ermutigendangesehen werden.
Wenn auch nur auf dem Papier hinreichende Garantien für dieordnungsmäfsige Instandhaltung eines gemeinschaftlichen Geldumlaufsgeboten werden sollen, dann müssen die vertragsmäfsigen Verpflich-tungen der einzelnen Teile so weit gehen, dafs sie meist nicht mehr