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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
416
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vereinbar mit der Souveränität der Staaten und der für jeden einzelnenStaat aus vitalen Gründen erforderlichen Bewegungsfreiheit gefundenwerden dürften; das war ja die grofse Schwierigkeit, die vor derReichsgriiudung sogar innerhalb des deutschen Zollvereins die Her-stellung einer vollständigen Münzeinheit unmöglich gemacht hat. Ein-schneidende Bestimmungen über den Scheidemünzumlauf, weitgehendegegenseitige Kontrolle der Genauigkeit der Ausmünzungen, Verein-barungen über das Passiergewicht und die Einziehung abgenutzterMünzen, Vorkehrungen gegen die Gefahren, welche dem Geldwesenaus der Ausgabe uneinlösbaren Papiergeldes drohen, alle diesePunkte bedürfen einer Regelung, wenn ein gemeinsamer GeldumlaufPlatz greifen soll. In der Lateinischen Münzunion hat man sich aller-dings mit halber Arbeit begnügt, im wesentlichen damit, dafs mandie einzelnen Münztypen nach Gewicht und Feingehalt festsetzte, dieAusprägung von Scheidemünzen kontingentierte und den einzelnenStaaten die Verpflichtung der Einlösung ihrer Scheidemünzen auf-erlegte; man verzichtete jedoch auf die Kontrolle der Ausmünzungen,auf die Festsetzung eines Passiergewichts, auf Bestimmungen über dieEinlösung abgenutzter Courantmtinzen und auf Vorkehrungen gegen«die Gefahren der Papiergeldausgabe. Gerade die Ende der 60 er Jahredes vorigen Jahrhunderts in die Öffentlichkeit gedrungenen Nachrichtenüber den Mangel an Exaktheit bei den Ausprägungen der PariserMünze und das Fehlen einer wirksamen Vorkehrung gegenüber einerallzustarken Abnutzung des Geldumlaufs hat in Deutschland , wo mandie Schäden ungenauer Prägungen und eines abgenutzten Münzumlaufslauge genug erfahren hatte, die Begeisterung für eine Münzgemein-schaft mit Frankreich erheblich herabgestimmt. Dazu kam die Wahr-nehmung, dafs Italien im ersten Jahre nach dem Abschlufs des Lateini-schen Münzbundes (1866) sich genötigt sah, seinen Banknoten Zwangskurszu verleihen. Trotz der nominell gleichen Geldeinheit und der auf demPapier stehenden Münzgemeinschaft ging die italienische Valuta gegen-über derjenigen der anderen Münzbundstaaten erheblich zurück; aufser-dem flössen die italienischen Scheidemünzen nach den übrigen Miinzbund-staaten ab, wo sie vertragsmäfsig von den öffentlichen Kassen zu ihremvollen Nennwerte genommen werden mufsten, das 1 Lirastück als derzwanzigste Teil des goldenen 20 Frankstückes, während es in Italien in-folge seiner Unter Wertigkeit mit dem im Kurse sinkenden Papiergelde imGleichwerte blieb. Es konnte mithin jedermann einen Gewinn dabeimachen, wenn er in Frankreich italienisches Papiergeld kaufte, etwa105 Lire für 100 Franken, wenn er dann in Italien das Papiergeldgegen Silberscheidemünzen umsetzte und dann diese Silberscheide-münzen in Frankreich zu ihrem Werte in Goldgeld anbrachte. Auchspäter, namentlich im Jahre 1893, hat sich Italien aus den gleichen

Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung.