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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
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Zweites Buch. Iii. Abschnitt. Die Geldverfassung.

andere Land notwendig werden und Kosten verursachen würde. Manbraucht nur den Stand und die Veränderungen des Pariser Wechsel-kurses in der Schweiz zu betrachten, um sich zu überzeugen, wiewenig für den internationalen Zahlungsverkehr durch die Münzgemein-schaft erreicht werden kann. Die Vorteile der Münzgleichheit würdenim wesentlichen nur dem internationalen Reiseverkehr zu gute kommen,und diese Vorteile haben sich doch überall gegenüber den geschildertenBedenken und gegenüber der grofsen Unbequemlichkeit der Umrech-nung aller bestehenden Geldverbindlichkeiten in ein fremdes, von demeigenen gänzlich verschiedenes Münzsystem als zu geringfügig erwiesen,um den Gedanken einer Weltmünzeinheit praktische Gestalt annehmenzu lassen.

Um so mehr aber hat sich namentlich seit dem Beginn derstarken Erschütterung des Wertverhältnisses zwischen Silber undGold das Bedürfnis des internationalen Verkehrs nach einer möglichstweitgehenden internationalen Währungsgleichheit herausgestellt.Auf diesem Boden allein können die grofsen, den Weltverkehr schwerbeeinträchtigenden Schwankungen zwischen den Valuten der einzelnenLänder auf das Minimum herabgesetzt werden, das auch durchdas Hinzukommen der Gleichheit des Münzsystems kaum noch eineweitere Einschränkung erfahren kann; und zwar kann dieses Zielauf dem Boden der Währungsgleichheit erreicht werden ohne jedevertragsmäfsige Bindung und ohne jede Gemeinschaft des Geldumlaufsder einzelnen Länder, also ohne die Bedenken, welche den internatio-nalen Münzverträgen und der Gemeinschaft der Umlaufsmittel ent-gegenstehen.

§ 6. Der Doppelwährungsvertrag.

Es hatte nach dem Eintritt der Silberentwertung längere Zeithindurch den Anschein, als ob auch eine blofse Währungsgleichheit aufdem Boden der autonomen Münzgesetzgebung der einzelnen Staatennicht erreichbar sei, als ob infolge der thatsächlichen Gestaltung desGeldumlaufs der einzelnen Länder und der Edelmetallproduktion dieErde geteilt bleiben müsse in Goldwährungs- und Silberwährungs-länder, zwischen denen nur eine Brücke denkbar sei: die vertrags-mäfsige Doppelwährung.

Die vertragsmäfsige Doppelwährung oder der Bimetallismus be-deutet an sich keineswegs einen gemeinschaftlichen Münzumlauf, wieer etwa in den Ländern des Lateinischen Münzbundes besteht, auch nichteine Gleichheit des Münzsystems oder auch nur ein einfaches Verhältnisder verschiedenen nationalen Rechnungseinheiten, wie es auf der Pa-riser internationalen Münzkonferenz von 1867 schliefslich in Vorschlaggebracht wurde. Der Doppelwährungsvertrag soll sich vielmehr seinemWesen nach nur auf das Währungssystem erstrecken, die einzelnen