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Das Geld / von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
430
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430 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert.

lungen, von denen man sagt, dafs siegleichzeitig'" zu leisten sind,sich auf einen, wenn auch noch so kurzen Zeitraum verteilenetwa auf eine Stunde oder einen Tag, dann tritt wieder das Momentin Erscheinung, das Hildebband aus seiner Untersuchung gänzlichausschalten will, dafs nämlich ein und dasselbe Geldstück zu mehrerenZahlungen benutzt werden kann. Der Geldbedarf einer Stunde odereines Tages wird mithin unter Umständen kleiner sein können, alsdie Gesamtsumme der innerhalb der Stunde oder des Tages zu leisten-den Zahlungen, auch wenn man von jeder Kompensation der zuleistenden Zahlungen absieht.

Nach der anderen Seite hin kommen wir zu folgender Erwägung.Wenn an einem Tage ein bestimmter Betrag von Zahlungen zu leistenist, der als solcher den, Höchstbetrag innerhalb eines Jahres darstellt,so kann dieser Betrag als Höchstbetrag des Bedarfs der Volkswirt-schaft an Geld zu Zahlungszwecken nur dann angesehen werden, wenndie am nächsten Tage zu leistenden Zahlungen jeweils mit denselben Geld-stücken geleistet werden können, die bereits am Tage zuvor zur Zah-lungsleistung gedient haben. "Wenn in einem gegebenen Zeitpunkte100 Millionen Mark zu zahlen sind, am folgenden Tage nur 50 Mil-lionen Mark, jedoch von Leuten, die am ersten Tage keine Zahlungenbekommen haben, so müssen wenn nicht ganz bestimmte Voraus-setzungen bestehen, von denen gleich zu sprechen ist bereits amersten Tage sich 50 Millionen Mark in den Kassen der Leute, die amzweiten Tage zu zahlen haben, als bereite Bestände befinden; derHöchstbetrag des Geldbedarfs der Volkswirtschaft ist dann nicht 100Millionen, sondern mindestens 150 Millionen Mark. Der Fall, den dieHiLDEBBANDSche Theorie als selbstverständlich voraussetzt, dafs näm-lich in dem zweiten Zeitpunkte dieselben Geldstücke zur Zahlungs-leistung in Bewegung gesetzt werden, die schon im ersten Zeitpunktezur Zahlungsleistung gedient haben, kann nur unter zwei Voraus-setzungen eintreten: entweder müssen die Zahlungen des zweitenZeitpunktes von denselben Personen und Unternehmungen zu leistensein, die im ersten Zeitpunkte hinreichend grofse Zahlungen empfangenhaben, oder aber das für die Leistung der Zahlungen des zweitenZeitpunktes nötige Geld mufs den Zahlungspflichtigen auf dem Wegedes Kredits von denen zur Verfügung gestellt werden, die im erstenZeitpunkte Zahlungen erhalten haben. Soweit die beiden Voraus-setzungen nicht zutreffen, kann kein Zweifel obwalten, dafs die amzweiten Zeitpunkte zur Zahlung Verpflichteten bereits im ersten Zeit-punkte einen ruhenden Geldvorrat besitzen müssen, und dafs andrer-seits die Zahlungsempfänger des ersten Tages ihr Geld am zweitenTage mlifsig im Kasten liegen sehen.

Kann man nun den Bedarf an Geld für Zahlungen, die an einem