11. Kapitel. Die Geldversorgnng. § 7.
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2. Papierscheine, die bei einer metallischen Währung ohne specielleMetalldeckung oder in einem ihre Metalldeckung überschreitenden Be-trage ausgegeben werden.
3. Papierscheine, die ein selbständiges, von jeder metallischenGrundlage unabhängiges Geld darstellen.
In dem unter Ziffer 2 genannten Falle sollen die papiernen Um-laufsmittel lediglich eine Ergänzung der metallischen Cirkulation sein;sie beziehen sich dementsprechend vermöge der ihnen beigelegten Ein-lösbarkeit oder auf irgend eine andere Weise auf das Metallgeld zurückIhre Ausgabe läfst sich nach dem jeweiligem Stande des Geldbedarfsregulieren, jedoch nicht unbegrenzt, sondern nur innerhalb der Schranken,die durch die Rücksicht auf die Einlösbarkeit der Scheine u. s. w. ge-zogen sind. In der Regel geschieht die Ausgabe solcher Papierscheinedurch Vermittelung einer bankmäfsigen Organisation im Wege derkurzfristigen Kreditgewährung. Die Fälle, dafs bei einer metallischenWährung neben den Banknoten ein Papiergeld vom Staate selbst ohnebankmäfsige Vermittelung in Umlauf gesetzt wird, sind Ausnahmefällebei denen es sich stets — wie bei unsern deutschen Reichskassen-scheinen — nur um geringfügige Beträge handelt.
Die bankmäfsige Ausgabe papierner Umlaufsmittel bietet folgendeVorteile:
Einmal sieht sich die ausgebende Stelle im Interesse ihrer eignenZahlungsfähigkeit genötigt, für die stete Einlösbarkeit ihrer Notenund damit für die anschädliche Einordnung der papiernen Umlaufs-mittel in die metallische Währung Sorge zu tragen. Ferner tretendie Schwankungen des Geldbedarfs der Volkswirtschaft im Wege derKreditansprüche unmittelbar an die ausgebende Stelle heran; diesesieht sich dadurch bei steigendem Geldbedarf zu einer Ausdehnungihrer Notenausgabe veranlafst, während andrerseits bei sinkendemGeldbedarfe die ausgegebenen Noten im Wege der Rückzahlung dergewährten Kredite von selbst zur Bank zurückfliefsen. Innerhalb derdurch die Rücksicht auf die Erhaltung des Gleichwertes der papiernenund der metallischen Umlaufsmittel gegebenen Grenze, die je nachden Besonderheiten der Währungs- und Bankverfassung eines Landesenger oder weiter sein kann, ergiebt sich mithin eine gewisse auto-matische Anpassung der papiernen Umlaufsmittel an die Verände-rungen des Geldbedarfs. Schliefslich ist hervorzuheben, dafs die bank-mäfsige Ausgabe von papiernen Umlaufsmitteln die Möglichkeit giebt,dafs die ausgebende Stelle durch die Normierung des Zinssatzes, zuwelchem sie ihre Noten im Wege der kurzfristigen Kreditgewährungdem Verkehre zur Verfügung stellt, auf den Umfang des Geldbedarfsselbst innerhalb gewisser Grenzen einen regulierenden Einflufs ausübt.
Im Gegensatz zu dem einer metallischen Währung eingefügten