12. Kapitel. Der Geldwert. § 2.
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Geldfunktion her, wie von ihrer Brauchbarkeit als Rohstoffe fürSchmuckgegenstände und Geräte. Genau betrachtet ist mithin jederwirtschaftliche Wert ein „Funktionswert", einen „Substanzwert" giebtes nicht.')
Die zweite Voraussetzung des wirtschaftlichen Wertes, die mitArbeit und Opfern verbundene Beschaffung, ist beim Gelde ohne weiteresgegeben, falls der Geldstoff nur mit gröfserem Kostenaufwand produziertwerden kann, oder falls der Geldstoff sich einerseits durch natürlicheSeltenheit auszeichnet, während andrerseits sich eine erhebliche Nach-frage auch zu anderen als zu Geldzwecken auf ihn richtet. Wennaber das Geld aus einem Stoffe hergestellt wird, der, wie Papier-scheine, nahezu kostenlos produziert werden kann, ist auch dann derzweiten Voraussetzung für den wirtschaftlichen Wert genügt? Wirmüssen uns hier vergegenwärtigen, dafs die Schwierigkeit der Be-schaffung keineswegs ausschliefslich in den Widerständen und derKargheit der Natur zu bestehen braucht, die den Menschen die Mittelzu ihrer Bedürfnisbefriedigung nur gegen einen Aufwand von Arbeitund Opfern und nur in einem Umfange, der für die vollständigeBefriedigung aller Bedürfnisse nicht ausreicht, zur Verfügung stellt.Die Schwierigkeit der Beschaffung kann ihren Grund auch haben inder rechtlichen Organisation von Gesellschaft und Volkswirtschaft;das ist z. B. der Fall, wenn eine Person oder eine Körperschaft dasMonopol der Herstellung oder des Besitzes von Objekten hat, die fürandere Gegenstand eines Bedürfnisses sind; diese anderen werden' sichzur Erlangung der benötigten Dinge zu Gegenleistungen verstehenmüssen; an die Stelle der natürlichen Schwierigkeit der Beschaffungoder zu dieser hinzu tritt mithin eine in der Gesellschaftsordnung be-gründete, eine soziale Schwierigkeit, die geeignet ist, den betreffendenObjekten einen Wert zu verleihen oder ihren Wert zu steigern. BeimGeld ist dieser Fall offenbar in der ausgesprochensten Weise gegeben.Der Staat hat in unserer Rechtsordnung die ausschliefsliche Befugnisder Herstellung derjenigen Münzen und Scheine, denen die Eigen-schaft als Geld zukommt. Der Einzelne kann vom Staat das Geldnur erlangen, indem er etwas dafür giebt oder leistet. Der Staat istmithin an sich zweifellos in der Lage, für sein Geld, auch wenn dienatürlichen Schwierigkeiten seiner Erlangung (seine „Produktions-kosten") nahezu gleich Null sind, durch Ausnutzung seines Geld-herstellungs-Monopols ein künstliches Beschaffungshindernis zu errichtenund ihm damit die zweite Voraussetzung des wirtschaftlichen Werteszu sichern.
Der anscheinend prinzipielle Gegensatz von Geld mit Substanz-
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