482 Zweites Buch. IV. Abschnitt. Geldbedarf, Geldversorgung und Geldwert.
wert und Geld mit blofsem Funktionswert löst sich auf Grund dieserAusführungen dahin auf:
Der Wert beider Arten von Geld beruht auf den zwei kardinalenVoraussetzungen eines jeden wirtschaftlichen Wertes, auf der Eignungzur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse und auf der Schwierigkeitder Erlangung. . Es bleibt nur der Gradunterschied, dafs das Geldmit blofsem „Funktionswert" seiner Beschaffenheit nach nur die Diensteals Geld zu leisten im stände ist, während bei dem Geld mit sogenanntemSubstanzwert" der Geldstoff auch zur Befriedigung anderer Bedürf-nisse Verwendung finden kann.
Immerhin kann man dieser Erklärung entgegenhalten, es sei einepetitio principii, dafs ein zu keinem andern Zwecke brauchbarer Stoffüberhaupt die Funktion als Geld verrichten könne. Dieser Einwandist in gewisser Beziehung nicht unberechtigt; denn zwischen dem Geldeund allen übrigen wirtschaftlichen Gütern besteht folgender Unter-schied: Bei den letzteren ist die Fähigkeit, Mittel zur Befriedigungeines Bedürfnisses zu sein, lediglich eine Voraussetzung des Wertes,nicht aber ist umgekehrt die Thatsache , dafs ihnen infolge derSchwierigkeit der Beschaffung wirklich ein Tauschwert zukommt, Vor-aussetzung ihrer Nützlichkeit; das Wasser dient zur Stillung desDurstes ganz unabhängig davon, ob es infolge seiner Knappheit undschwierigen Beschaffung einen Wert repräsentiert oder nicht. BeimGeld allein liegt es anders; das Geld kann offenbar seinen Funktionenals Mittel der Wertübertragung nur unter der Voraussetzung genügen,dafs es wertvoll ist; ein Geld ohne Wert, für das niemand etwas giebt,kann weder als Tauschmittel und Wertmafs, noch als Kapitalüber-tragungsmittel dienen, noch werden Zahlungsverpflichtungen in einemsolchen Gelde vereinbart, noch kann es als Wertträger durch Zeit undRaum in Betracht kommen. Wenn nun aber das Geld Nutzwirkungenirgend welcher Art nur soweit zu leisten vermag, als es Wertqualitätbesitzt, dann scheint es nicht angängig zu sein, seine Wertqualität aus-schliefslich von seinen Nutzwirkungen als Geld abzuleiten; es scheinenvielmehr nur solche Sachen als Geld funktionieren zu können, dievermöge anderer Nutzwirkungen bereits einen Wert haben.
Wie im geschichtlichen Teil gezeigt worden ist, haben in derThat zuerst solche Güter als Tausch- und Zahlungsmittel und alsWertmafs gedient, die als Gebrauchsgüter Wert besafsen. Erst nach-dem der Gebrauch solcher Güter als Geld die Wirtschaftsverfassungin einer Weise umgestaltet hatte, dafs das Geld als solches unent-behrlich geworden war, konnte der Wert der als Geld verwendetenSachen mehr und mehr auf der Grundlage ihrer Geldfunktionen be-ruhen. Um aber ein Geld rein auf die Grundlage seiner Geldfunktionenzu stellen, dazu war die staatliche Ordnung des Geldwesens und das