12. Kapitel. Der Geldwert. § 2.
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Bestehen von Zahlungsverpflichtungen notwendig. Es mufs, wie so-eben ausgeführt wurde, ohne weiteres zugegeben werden, dafs niemandeine Sache ohne Wert im Austausch gegen eine wertvolle Sache an-nehmen Avird; wir haben ferner bei den Erörterungen über dieStellung des Geldes in der Rechtsordnung gesehen, dafs die Gesetz-gebung der Volkswirtschaft nicht eine Sache als Tauschmittel auf-zwingen kann, die der freie Verkehr als Tauschmittel ablehnt, und daslieifst nichts anderes, als dafs einer Sache, die nicht schon aus anderenGründen wertvoll ist, weder aus einer freiwilligen, noch aus einer er-zwungenen Verwendung als Tauschmittel ein Wert erwachsen kann.Dagegen steht es anders mit der Zahlungsmittelfunktion des Geldes.Zwar wird niemand geneigt sein, sich für die Zukunft die Leistungeiner wertlosen Sache auszubedingen; wenn aber einmal zwischen deneinzelnen Gliedern der Volkswirtschaft auf Geld lautende Zahlungs-verpflichtungen in grofsem Umfange bestehen und wenn die staatlicheGesetzgebung in der Lage ist, zu bestimmen, in welchen Sachen derGläubiger die Zahlung annehmen mufs, so kann der Staat auch Sachen,die keinerlei andere Brauchbarkeiten in sich schliefsen, mit dieser ge-setzlichen Zahlungskraft ausstatten und ihnen damit eine Nutzwirkunggeben, die geeignet ist, in Verbindung mit dem staatlichen Monopolder Geldherstellung als selbständige Wertgrundlage zu dienen. WerZahlungen zu leisten hat, braucht nichts danach zu fragen, ob dieSache, in der er kraft Rechtens Zahlung leisten kann, zu irgend einemandern Zwecke brauchbar ist; die Funktion als Mittel zur Erfüllungeiner bereits bestehenden Zahlungsverpflichtung ist mithin eine vonallen andern Brauchbarkeiten unabhängige Nutzwirkung, die, solangedie lediglich als Zahlungsmittel brauchbare Sache von dem Zahlungs-verpflichteten nur unter Überwindung von Schwierigkeiten beschafftwerden kann — eine Voraussetzung, die bei beschränkter Ausgabezutrifft —, ausreichend ist, um dieser Sache einen Wert zu verleihen.Auf Grund dieses rein aus der gesetzlichen Zahlungskraft erwachsenenWertes kann die Sache dann auch als Tauschmittel und in allen übrigenGeldfunktionen Verwendung finden. Historisch freilich mufs das Geldentstanden sein, ehe auf Geld lautende Zahlungsverpflichtungen unddamit die Grundlage für ein Geld, das nur als Geld eine Brauchbar-keit darstellt, entstehen konnte. Die Entstehung des Geldes mufstedeshalb in der geschilderten Weise mit der Verwendung von Gebrauchs-gütern als Tausch- und Zahlungsmittel u. s. w. beginnen. Sobald abereinmal in einem späteren Stadium der Geldentwicklung auf Geldlautende Zahlungsverpflichtungen gegeben sind, sobald der Staat sichdie Bestimmungen über die Erfüllung von Geldschulden und die Her-stellung des Geldes selbst vorbehalten hat, ist die logische und prak-tische Möglichkeit der Schaffung von Geld gegeben, das lediglich alsGeld Brauchbarkeit und Wert besitzt.
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