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Die Reichsbank von 1901 bis zum Ausbruch des Weltkrieges
Die Reichsbank hatte kleine Goldbarren schon seit Jahren abgegeben. ImHerbst 1908 ging sie dazu über, auf Antrag Goldzaine zum Feingehalt vonUM' ^ öum Feingehalte der Goldmünzen, in ausgewalzten Stäben imGewichte von 200 bis 400 Z anfertigen zu lassen. Vom Jahre 1910 ab gab sieauch Goldplättchen in der Form und dem Feingehalt der Zwanzigmarkstücke fürdie Industrie ab.
4. Die Frage der Ausstattung der Reichsbanknote mit der Eigenschaft eines
gesetzlichen Zahlungsmittels wurde mit Rücksicht auf ihre große finanz- undallgemein-politische Bedeutung sehr eingehend erörtert. Es fehlte nicht an zahl-reichen Gegnern, welche vom grundsätzlichen Standpunkte ernstliche Bedenkenerhoben. Auf der andern Seite war anzuerkennen, daß es sich im Grunde nurum die Legalisierung eines tatsächlich seit langer Zeit bestehenden Zustandeshandelte, die im Interesse der Sicherheit des Verkehrs ratsam erscheinen mußte.Schließlich fand diese Auffassung die Zustimmung der großen Mehrheit derKommission. Dabei wurde indessen befürwortet, die Einlösbarkeit der Notein Gold festzustellen, so daß auch die Zwanzigmarknote auf Verlangen in Goldeingelöst werden mußte, ungeachtet der bis zur Höhe von 20 Mark bestehendengesetzlichen Zahlkraft der Silbermünzen. Einverständnis herrschte darüber, daßdie gesetzliche Zahlkraft nicht auf Reichskassenscheine und nicht auf Privatbank-noten auszudehnen sei. Es wurde jedoch geraten, in Erweiterung derbestehenden Vorschriften, den Umtausch der Privatbanknoten gegen Reichsbank-noten bei den Zweiganstalten der Reichsbank unter bestimmten Voraussetzungenzuzulassen, um den Privatnotenbanken einen gewissen Ausgleich zu bieten.
Eine dem tatsächlichen Bedürfnis entsprechende Ausstattung des Ver-kehrs mit Zwanzig- und Fünfzigmarknoten wurde allseitig als gerechtfertigtanerkannt. Von diesem Gesichtspunkte aus billigte die Kommission auch die aufBeseitigung der bisherigen Kontingentierung der Ausgabe kleiner Noten gerich-teten Bestrebungen der Reichsbank.
Die Erweiterung des Giro-, Scheck- und Abrechnungsverkehrs wurdeausnahmslos empfohlen. Eine Erhöhung der (unverzinslichen) Mindestgut-hnben im Giroverkehr begegnete überwiegendem Widerspruch, da von ihr eineEinschränkung der Girokonten befürchtet wurde. Hinsichtlich der Frage derAnnahme verzinslicher Depositen gingen die Meinungen auseinander. Diegroße Mehrzahl der Kommissionsmitglieder sprach sich indessen aus bank-politischen Gründen gegen das verzinsliche Depositengeschäft aus. Die Anregung