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Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
Seite
31
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Die Reichsbank von 1W1 bis zum Ausbruch des Weltkrieges

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des Ankaufs von Jnlandsschecks seitens der Notenbanken begegnete keinemWiderstand. Die Idee der Schaffung eines Reichsclearings wurde als verfrühtangesehen, während die Einrichtung von Provinzialclearings lebhaften Anklangfand. Die hier gegebenen Anregungen sind, soweit angängig, späterhin bei derEinrichtung der Berliner Scheckaustauschstelle berücksichtigt worden.

Zu 5. Was die Frage der Einschränkung der Kreditansprüche des Verkehrs

anlangt, so ging die überwiegende Meinung in Übereinstimmung mit den An-schauungen der Reichsbank dahin, daß nur die Zurückdrängung illegitimerKreditansprüche in Frage kommen könne, und daß die Reichsbank mit derReinigung ihres Portefeuilles von Finanzwechseln auf dem rechten Wege sichbefinde. Von einer Verteuerung der Lombardentnahmen zu den Quartals-schlüssen durch Vermehrung der zinspflichtigen Tage wurde abgeraten. Überdie Frage, ob eine Verteilung des Quartalsbedarfes unter Verlegung der her-kömmlich an den Quartalsersten fälligen Zahlungen zweckmäßig und möglichsei, gingen die Meinungen auseinander. Dabei wurde darauf aufmerksamgemacht, daß die Konzentration der Zahlungen auf die Quartalstermine vielfachdie Gelegenheit zu umfangreichen Kompensationen bietet.

Die Verstärkung der Betriebsmittel der Reichshauptkasse wurde allseitigempfohlen. Die Beseitigung der für die Reichsbank aus der bisherigen Unzu-länglichkeit dieser Mittel entstandenen Schwierigkeiten erwartete man jedoch inder Hauptsache von einer durchgreifenden Jinanzreform, die das Reich auch inbezug auf die Begebung seiner Schatzanweisungen unabhängiger von der Reichs-bank machen sollte. Das Vorhandensein eines angemessenen Bestandes vonReichsschatzanweisungen im Portefeuille der Reichsbank wurde namentlichunter dem Gesichtspunkte einer gelegentlichen Rediskontierung nicht alsunangebracht bezeichnet.

Zu 6. Auf dem die Banken, Genossenschaften und Sparkassen berührenden Ge-

biete des Depositenwesens hatten einflußreiche Jnteressentengruppen gesetzlicheRegelungen verlangt, die, wenn nötig, in einemDepositengesetz" gipfeln sollten.Die überwiegende Meinung der Kommissionsmitglieder ging jedoch dahin, daßein Eingreifen der Gesetzgebung zu vermeiden sei und daß statt dessen die Kredit-institute die geeigneten Maßnahmen aus freien Stücken zu treffen hätten. Anden meisten der von der Kommission behandelten Fragen war die Reichsbanknur indirekt interessiert. Es erübrigt sich deshalb, auf sie hier näher einzugehen.Von großem Interesse waren indessen die Verhandlungen und deren Ergebnisse