D i ^ e i ch s l' nn > i m ^ l l > > i e g e
Sie ging daher im Jahre 1916 selbst zum Ankauf von Goldsachen über. Siehatte um so mehr Veranlassung, sich dieser Aufgabe zu unterziehen, als sich bereitsallenthalben inoffizielle Goldsammelstellen gebildet hatten, die, wenn auch meistvom besten Willen beseelt, doch keine volle Gewähr dafür bieten konnten, daß dasvon der Bevölkerung geopferte Gold an die richtige Stelle gelangte. Nun wurdeuach den bei der Goldmünzensammlung gewonnenen Erfahrungen die Sammel-tätigkeit von Goldsachen unter Leitung der Reichsbank planmäßig organisiert.Im ganzen Lande bildeten sich Ehrenausschüsse aus angesehenen Männern undFrauen. In größeren Städten wurden Goldankaufsstellen, an kleineren Plätzenund auf dein platten Lande Goldankaufshilfsstellen errichtet. Bei der deutschenPresse fanden die Bestrebungen der Reichsbank allgemeine Unterstützung. AuchKirchen und Schulen stellten ihre wertvolle Mitarbeit erneut zur Verfügung. DieBemühungen der Reichsbank wurden ferner in dankenswerter Weise durchgeeignete Maßnahmen der verschiedensten Behörden des Reichs und der Bundes-staaten unterstützt.
Die Abschätzung der bei den Goldankaufsstellen eingelieferten Schmuck-stücke wurde sachverständigen Goldschmieden anvertraut; deu Einlieferern wurdeder Goldwert vergütet. Ein Gewinn ergab sich aus dem Ankauf nicht, da eineWeiterveränßerung der abgegebenen Goldsachen an Private oder Händler selbst-verständlich ausgeschlossen war, die erworbenen Goldsachen vielmehr ein-geschmolzen und als Goldbarren gegen Erstattung des Goldwertes an dieReichsbank abgeliefert wurden. Den Goldcmkaufsstellen waren Kunstsach-verständige zur Beratung beigeordnet, welche dafür Sorge trugen, daß Gold-sachen, denen ein Kunst- oder kultureller Wert innewohnte, nicht eingeschmolzenwurdeu. Um den eisernen Gedenkstücken, welche die Reichsbank neben dem Geld-ersatz des Wertes den Ablieferern goldener Schmuck- und Gebrauchsgegenständegewährte, ihren ideellen Wert zu erhalten und sie als bleibendes Erinnerungs-zeichen vor Entwertung durch Nachahmung und Handel zu schützen, verbot dieBekanntmachung zu m Schutze eiserner Gedenk st ücke derReichsbank vom 3. August 1916 (RGBl. S. 883) grundsätzlich jede Ver-vielfältigung und Nachbildung dieser Stücke.
Ende Dezember 1917 nahmen die Goldankaufsstellen auch den Ankaufvon Silbermünzen in den Kreis ihrer Tätigkeit auf, da die Silberpreise aufdein Weltmarkte einen hohen Stand erreicht hatten und durch Silbersendungenebenso wie durch Goldsendnngen die Bezahlung von Einfuhrgütern bewirktwerden konnte.