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Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
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Die Reiäisl'ank im Weltkriege

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Infolge der von der Reichsbank eingeleiteten Bewegung zur Verbesserungder Zahlungssitten durch Bevorzugung der bargeldlosen Zahlungsform erfuhrendie Zusammenschlußbestrebungen der im deutschen Geldverkehr maßgebendenOrgane eine mächtige Anregung. Die Banken hatten durch Gründung vonFilialen und Depositenkassen und durch die zunehmende Angliederung vonKonzernfirmen sich ein gut funktionierendes eigenes Gironetz geschaffen. Da-durch wurden auch die Sparkassen auf die Bedeutung des bargeldlosen Zahlungs-verkehrs für die Kundenwerbung aufmerksam. Sie schlössen sich gleichfalls zu-sammen, schufen sich Spitzenorganisationen in den Girozentralen und eineZentralstelle in dem Zentralgiroverband, dessen Geschäfte die Deutsche Giro-zentrale in Berlin als oberstes Geldinstitut der hierher gehörigen Institute führt.

Den Höhepunkt der Bestrebungen zur Ausbreitung des bargeldlosenZahlungsverkehrs bildete die Errichtung einer Zentralstelle zur Förderung desbargeldlosen Zahlungsverkehrs durch die Reichsbank. Ihre Eröffnung fandam 2. Mai 1918 in Gegenwart von Vertretern der großen Verbände, Instituteund Behörden durch den Reichsbankpräsidenten Havenstein statt. Die Funktionender Zentralstelle wurden durch eine besondere, zu diesem Zwecke ins Leben ge-rufene Dienststelle der Reichsbank, die Abteilung für bargeldlosen Zahlungs-verkehr, erfüllt. Der Zentralstelle wurden Provinzial- und Landesstellen nach-geordnet. Die Gründung dieser das ganze Reich überziehenden Organisationerfolgte zu dem Zweck, alle in der Bewegung tätigen Kräfte zusammenzufassenund planmäßig an die Aufklärung der breiten Volksschichten über die Bedeutungder bargeldlosen Zahlungsweise heranzugehen. Der Zentralstelle stand als Beiratein Kreis von Helfern und Mitarbeitern zur Seite, der sich aus den in dererwähnten Sitzung vertretenen Organisationen und Behörden zusammensetzte undder durch eine Reihe noch nachträglich herangezogener Verbände und Einzel-personen erweitert wurde.

Von der Zentralstelle wurden die allgemeinen Richtlinien gegeben, umeine gewisse Einheitlichkeit des Vorgehens sicherzustellen, während die Arbeitenim einzelnen von Unterorganisationen geleistet werden sollten. Insgesamtwurden 24 Landes- und 19 Provinzialstellen gegründet, die sich im allgemeinenin den Landes- und Provinzialhauptstüdten an die dortigen Reichsbankanstaltenanlehnten. Im engen Anschluß an diese Organisationen arbeiteten schließlich505 Ortsgruppen, davon 396 unter unmittelbarer Leitung der an den gleichenOrten befindlichen Reichsbankanstalten und 109 an Plätzen, an denen sich keineReichsbankanstalt befand. Wie der Zentralstelle standen auch sämtlichen