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Die Rcichsbank im Weltkriege
Eine ähnliche Entwicklung zeigt die Zahl der Teilnehmer der Abrechnungs-stellen. (Wegen der einzelnen Ziffern vgl. Tabelle 30.)
Die in diesen Zahlen zum Ausdruck gelangende Entwicklung darf alseine recht erfreuliche bezeichnet werden, wenn man erwägt, daß die Umstellungder Wirtschaft während des Krieges, insbesondere der Übergang großer In-dustrien auf das Reich einer Inanspruchnahme der Abrechnungsstellen ent-gegenwirkte.
In diesem Zusammenhange verdient eine Einrichtung erwähnt zuwerden, die den Girokontoinhabern auch an solchen Plätzen, an denen sich dieErrichtung einer förmlichen Abrechnungsstelle mangels genügenden Ver-rechnungsmaterials oder wegen räumlicher und sonstiger Schwierigkeiten nichtermöglichen ließ, die Vorteile einer kostenlosen Einziehung ihrer Platzschecksund einer Verrechnung ohne jede Bargeldbewegung verschaffte: die sogenannte„kleine" Abrechnung. Dieses Verfahren spielt sich wie folgt ab: Die an denReichsbankgiroverkehr angeschlossenen Firmen, vornehmlich Geldinstitute, ferneraber Post, Eisenbahn , Finanz- und sonstige Behörden, in deren KassenverkehrSchecks vorkommen, reichen die zur Einziehung bestimmten Schecks mit der Auf-schrift: „Nur zur Verrechnung" und mit Giro an die Reichsbank unter Bei-fügung des Vermerks „ohne Kosten" auf einem besonderen Vordruck möglichstbis 11 Uhr vormittags ein. Die Bezogenen der Schecks müssen Girokonto beider den Einzug besorgenden Reichsbankanstalt haben. Der Zahlungsort derSchecks muß mit dem Sitz der Bankanstalt übereinstimmen. Um 11 Uhr werdendie Endbeträge der Gutschriftsbelege und die von jedem Bezogenen zu hono-rierenden einzelnen Schecks summiert. Jedem Beteiligten wird die von ihm zuzahlende Summe meist telephonisch mit der Aufforderung angesagt, die vonder Bankanstalt quittierten Schecks gegen einen roten Scheck über die mitgeteilteSumme abholen zu lassen. Die Scheckbezogenen haben sich ein für allemalschriftlich zu verpflichten, auf den Telephonanruf den roten Scheck möglichst um-gehend einzureichen und etwa nicht in Ordnung gehende Schecks bis I2V2 Uhrzur Gutschrift auf Girokonto wieder zurückzugeben. Unbezahlte Schecks, beideren Rückgabe im allgemeinen eine Gebühr erhoben wird, werden abgesetzt.Das Verfahren erfreute sich bald großer Beliebtheit und wurde in steigendemUmfange benutzt.