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kauzler auf Grund der ihm durch die Verordnung gegebeueu Ermächtigung be-stimmt, daß die Genehmigung nur im Einvernehmen mit dem Reichsbank-Direktorium erteilt werden sollte. Die Landeszentralbehörde blieb hiernachbefugt, von sich aus ohne weitere Mitwirkung einen Antrag abzulehnen. Wolltesie dagegen einem Antrage stattgeben, so mußte sie sich des Einverständnisses derReichsbank versichern. Die genannten Bestimmungen wurden milde gehandhabt.Der leitende Gesichtspunkt war, zu entscheiden, ob die Lage des Kapitalmarktesund die Rücksicht auf die Kriegs- und Übergangswirtschaft die Gründung oderKapitalerhöhung zuließen. Die mit einem erheblichen Arbeitsaufwand ver-knüpfte Mitwirkung der Reichsbank bei Genehmigung von Anträgen zurErrichtung oder zur Kapitalerhöhung voll Aktiengesellschaften faud am15. Oktober 1920 ein Ende.
Die Beeinflussung des Geld- und Kapitalmarktes durch die Gesetzgebung Di- Kriegsanleihe»schuf gewisse finanzpolitische Voraussetzungen für die Placierung der Anleihen.Ihr großer Erfolg ist der Opferwilligkeit aller Klassen der Bevölkerung zudanken, die sich, wie bei der Goldsammeltätigkeit, in wahrhaft bewunderungs-würdiger Weise zeigte. Beweis dafür ist vor allem die große Zahl der Zeich-nungen, aus der zu ersehen ist, daß die Kriegsanleihen mehr als irgend eineAnleihe zuvor Volksanleihen waren und in allen Schichten der BevölkerungWurzel gefaßt hatten. Daß die Überzeugung von der Bedeutung eines Erfolgesder Anleihen Allgemeingut aller Bevölkerungsklassen wurde, und daß selbst diekleinsten brachliegenden Kapitalien zur Erringung dieses Erfolges herangezogenwurden, ist der von der Reichsbankverwaltung planmäßig organisierten Auf-klärungstätigkeit und der Mitarbeit weitester Kreise zu danken.
Die ersten Anleihen bedurften einer eigentlichen Werbetätigkeit nicht; siesetzten sich sozusagen von selbst ab. Die Reichsbank beschränkte sich auf Erlassevon Aufrufen zur Zeichnung, die der Presse zum Abdruck zur Verfügung gestelltwurden. Weitere den Zeitungen zugestellte Artikel beabsichtigten weniger einePropaganda; sie waren vielmehr dazu bestimmt, die breite Öffentlichkeit mit demWesen und der Technik der Anleihen vertraut zu machen. Als eigentlichesInserat wurden nur die Anleihebedingungen (Prospekt) veröffentlicht. In den
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