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Die Reichsbank im Weltkriege
Dienst der sogenannten persönlichen Werbearbeit stellten sich lediglich die mitdem Anleihegeschäst betrauten Zeichnungs- und Vermittlungsstellen, an die vonder Reichsbank und auch auf deren Anregung von den in Frage kommendenVerbänden besondere Aufrufe ergingen (Sparkassenverband, Preußische Zentral-genossenschaftskasse, landwirtschaftliche Zentraldarlehnskasse, Reichsverband ländlicher Genossenschaften, Allgemeiner Verband der auf Selbsthilfe beruhendenErwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften). Für die zweite Anleihe wurde daserste „Merkblatt" herausgegeben, in dem die Zeichnungsbedingungen volks-tümlich erläutert wurden. Doch wurde dieses nicht als Flugblatt verbreitet,sondern nur von den Zeichnungs- und Vermittlungsstellen an den Schaltern ab-gegeben. Zugleich erfuhr der Kreis der für die Veröffentlichungen von Artikelnin Anspruch genommenen Zeitungen eine Erweiterung, so daß bei der zweitenAnleihe bereits 3783 Zeitungen in Frage kamen. Ungefähr in demselbenRahmen bewegte sich die Arbeit für die dritte Kriegsanleihe. Einen Wende-punkt bildete die vierte Kriegsanleihe insofern, als im Februar 1916 der Grund-stein zu einer großzügigen Werbeorganisation gelegt wurde. Es war dieBeobachtung gemacht worden, daß die Bevölkerung des platten Landes und derKleinstädte sich bis dahin in nennenswertem Umfange an den Kriegsanleihennicht beteiligt hatte, nicht etwa aus Mangel an patriotischem Gefühl, sondernweil sie finanziellen Fragen zu ferne stand. Der Schwerpunkt dieser Auf-klärungsarbeit sollte nicht in der Verbreitung von Druckschriften, sondernin dem gesprochenen Worte, in der persönlichen Fühlungnahme mit denbetreffenden Kreisen liegen. Der hierzu notwendige Apparat wurde mit Hilfebehördlicher Instanzen aufgestellt, die Organisationsarbeit durch Vermittlungder zuständigen Ministerien den Landräten und gleichgestellten Behörden derBundesstaaten übertragen. Diese wurden in Gemäßheit eines von der Reichs-bank ausgearbeiteten festen Organisationsplanes angewiesen, auf Grundihrer Personalkenntnisse in jeder Gemeinde und in jeder Landstadt einePersönlichkeit auszuwählen, die unter Zugrundelegung eines gedruckten, vonder Reichsbank gelieferten Vortragsentwurfs in der Lage war, in einer öffent-lichen Versammlung der Bevölkerung die Beteiligung an der Kriegsanleihenahezulegen. Für die Auswahl der örtlichen Vertrauensmänner, derenStellung eine ehrenamtliche war, kamen in der Regel Lehrer, Geistliche,Gemeindevorsteher, Amtsvorsteher, Bankbeamte, Landwirte in Frage. DieLehrer und Geistlichen wurden daneben durch Vermittlung der betreffendenMinisterien und kirchlichen Instanzen zur Mitarbeit besonders aufgerufen.