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Die Reichsbank : 1901-1925
Entstehung
Seite
96
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Die Rcichsbcmt voni L^rie^seude bis zur StarnUucrung der Ätarl (ItNk I^L^I

keiten in ausländischer Währung Devisen auf Zeit zu kaufen und zu diesemZwecke gekaufte Devisen auf Zeit wieder zu verkaufen. Dieser Vorschrift lagfolgender Sachverhalt zugrunde: Das Verlangen, die zur Deckung unentbehr-licher Importe erforderlichen ausländischen Zahlungsmittel zu beschaffen, daswährend des Krieges in immer stärkerem Maße an die Reichsbank heran-getreten war, hatte zu einer wesentlichen Ausdehnung der bisher nur in be-schränktem Umfange betriebenen Valutageschäfte geführt. Gleichzeitig ließ dassich immer kritischer gestaltende Mißverhältnis zwischen Ein- und Ausfuhr denErwerb ausländischer Zahlungsmittel im Kreditwege mehr und mehr un-umgänglich erscheinen, wenn nicht die Versorgung Deutschlands mit Lebens-mitteln und Rohstoffen hätte in Frage gestellt werden sollen, was zu unabsehbarenFolgen geführt hätte. Der Abschluß derartiger Kreditgeschäfte war aber ohneUnterstützung der Reichsbank nicht erreichbar. Angesichts dieser Notlage sahsich die Reichsbank, wenngleich sie als direkte Kreditnehmerin (von wenigenbedeutungslosen Einzelfällen abgesehen) nicht austrat, doch gezwungen, ander-weiten deutschen Kreditnehmern Rückendeckung zu gewähren, indem sie ihnenihre Hilfe für spätere Abzahlung der Kredite zusicherte. Die so aufgenommenengroßen Kredite wurden mit Beginn der Friedensperiode allmählich fällig. DieReichsbank war daher vor die Notwendigkeit gestellt, an den einzelnen Fällig-keitsterminen für die Anschaffung der erforderlichen Valutabeträge Sorge zutragen, wenn nicht diese Beträge von den Kreditnehmern aufgebracht werdenkonnten, womit indessen nach Lage der Verhältnisse nicht zu rechnen war.

Unter diesen Umständen hatte die Reichsbank ein dringendes Interessedaran, Valutabeträge aufzunehmen, und zwar nicht nur, soweit sie sofort greif-bar waren, sondern auch, soweit ihr Eingang für spätere Zeit zu erwarten stand.Solche späteren Eingänge waren vor allem aus denjenigen Exportgeschäften zuerwarten, deren Ausführung erst nach einer längeren mehr oder weniger be-stimmten Zeit erfolgte. Die Reichsbank mußte deshalb in den Stand gesetztwerden, in derartigen Fällen Devisenbeträge auf Zeit anzukaufen, wenn diepünktliche Erfüllung der ihr aus den oben bezeichneten Verhältnissen erwachsenenVerpflichtungen nicht ernstlich gefährdet werden sollte. Der Ankauf lag aber nichtnur im dringenden Interesse der Reichsbank selbst, sondern auch im Interessedes deutschen Exportgeschäfts. Denn dadurch, daß die Reichsbauk als Ab-nehmerin von später lieferbaren Devisen auftrat, wurde der Exporteur in denStand gesetzt, die aus der Ausfuhr herrührenden, erst nach einiger Zeit ihmzufließenden Devisenbeträge im voraus zu festen Kursen zu verwerten. Valuta