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Die Reichsbank vom Kriegsende bis zur Stabilisierung der Mark (1918—1923)
Mark im Umlauf. Die Kosten, die der Reichsbank dadurch erwachsen sind, daßsie die Hälfte der Herstellungsausgaben und der durch Fälschungen entstandenenVerluste übernahm, hielten sich in engen Grenzen.
Um inzwischen sofort und gleichmäßig über das ganze Land eine größereMenge an Zahlungsmitteln bereitzustellen, wurden außerdem durch Bundesrats-verordnung vom 22. Oktober 1918 (RGBl. S. 1257) die am 2. Januar 1919fälligen Zinsscheine der 5°/»igen Kriegsanleihen bis zu diesem Fälligkeitstage, zudem sie wie immer gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingelöst wurden, zumgesetzlichen Zahlungsmittel erklärt. Die vier Privatnotenbanken verstärkten ihreNotenausgabe bis an die Grenze der Zulässigkeit. Die Bayerische und dieWürttembergische Notenbank erhielten auf gesetzlichem Wege die Ermächtigung,diese Grenze sogar wesentlich zu erhöhen. Unter dem Zwange der Verhältnissesahen sich die Bayerische Notenbank und die Badische Bank genötigt, die gesetz-lichen Vorschriften für die Notenausgabe vorübergehend zu überschreiten.
Erwähnung verdient hier ferner, daß die Inhaber verschlossener Depotsbei Banken, Bankgeschäften, Sparkassen und Genossenschaften auf Veranlassungdes Reichsbank-Direktoriums allgemein zur Unterzeichnung einer Erklärung an-gehalten wurden, in der sie versichern mußten, daß deutsche Zahlungsmittel(Gold- oder Silbergeld, Banknoten, Reichs- oder Darlehnskassenscheine) in demvon ihnen der Bank usw. zur Verwahrung übergebenen verschlossenen Depositumnicht enthalten seien.
Trotz dieser Maßnahmen gelang es erst allmählich, den dringendenZahlungsmittelbedarf der Wirtschaft zu decken, zumal erhebliche Bargeldsummenin dem infolge der Blockade sich fortsetzenden Schleichhandel festgelegt wurden,andere zur Bezahlung legitimer und illegitimer Einfuhren oder zum Zweckeder Vermögensverschiebung ins Ausland flössen. Seitens des Verkehrs wurdenferner zeitweilig die baren Kassenbestände deswegen weit über das sonst üblicheMaß ausgedehnt, weil infolge von Bankbeamtenstreiks nicht mit regelmäßigeroder ausreichender Lieferung von Zahlungsmitteln gerechnet werden konnteoder weil aus sonstigen Gründen die Gefahr einer Schließung von Bankunter-nehmungen bestand. Weiterhin erschwerten die mit dem Waffenstillstand zu-sammenhängenden Verpflichtungen die Bereitstellung der notwendigen Zahlungs-mittel. So mußte das Reich auf Grund des Waffenstillstandsvertrages erheblicheZahlungen an die feindlichen Besatzungsbehörden leisten. Mehr als 1^ Mil-liarden Mark Reichsbanknoten mußten nach Belgien als Ersatz für die im Kriegeaus dem besetzten Gebiete nach Deutschland überführten und hier gut-