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Die Bank- und Währungsreform
finden, Welche den betreffenden Verwaltungen Teile ihres Wechfelbestandes imRediskontwege überließ. Einen anderen Teil der Gelder führte die Reichsbankdem Privatdiskontmarkte zu und brachte ihn auf die für den Markt in Fragekommenden Banken in einer der Kreditfähigkeit dieser Institute gerecht werdendenWeise zur Verteilung. Weiter wurden aber auch erhebliche Beträge öffentlicherGelder im Einvernehmen mit der Reichsbank dem offenen Geldmarkt zugeleitet,wo sie über die Geldinstitute und das ihnen angeschlossene Filialnetz der gesamtenWirtschaft zugute kamen. Schließlich ließ die Reichsbank in Fortsetzung ihrerBestrebungen aus dem Jahre 1924 es sich angelegen sein,, soweit es die Verhält-nisse gestatteten, auf eine langfristige Anlage der öffentlichen Gelder hinzuwirken,um die unerträgliche Lage am Markte für langfristiges Kapital wenigstens inetwas zu mildern.
Die Maßnahmen der Reichsbank auf dem Gebiete des Privatdiskont'Marktes und die auf möglichste Zentralisierung der öffentlichen Gelder gerichtetenBestrebungen verfolgten den Zweck, der Wirtschaft Erleichterungen in den Pro-duktionsbedingungen, insbesondere mittels einer Senkung der Zinssätze zu ver-schaffen. Sie blieben nicht ohne Erfolg. Der Privatdiskontsatz ging mit derständigen Erweiterung des Privatdiskontmarktes nach und nach von 9°/° imAnfang des Jahres bis auf 6'///» im Dezember zurück.
Um die im Auslande erlangbaren Kredite möglichst produktiven Zweckenzugute kommen zu lassen und den Gefahren zu begegnen, die durch zu weitgehendeAufnahme ausländischer Kredite seitens der öffentlichen Verbände entstehenkonnten, setzte sich die Reichsbank für die Schaffung einer besonderen Beratungs-stelle für ausländische Kredite ein, in welcher sie selbst ständig vertreten ist undwelche die Aufgabe hat, die für das Ausland bestimmten Kreditgesuche der Ge-meinden, der Gemeindeverbände und der Länder unter Berücksichtigung dergesamten Wirtschafte- und Währungslage auf ihre Geeignetheit, Zweckmäßigkeitund Notwendigkeit zu prüfen. In den Bemühungen, die Lasten des Wirtschafts-lebens nach Möglichkeit zu erleichtern, ging die Reichsbank, wie schließlich nocherwähnt sein mag, dazu über, von einer Erhebung von Gebühren im Giroverkehrvollkommen abzusehen, ohne deshalb wieder zu dem Grundsatz der Mindest-guthaben zurückzukehren.