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Die 'wissenschaftliche' Leistung des Herrn Ludwig Bamberger : ein Nachspiel zu meinen 'Arbeitergilden der Gegenwart' / von Lujo Brentano
Entstehung
Seite
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Das Glänzendste aber, was die speculative und construirendeMethode des Herrn Bamberger wenigstens auf der ersten Seiteseines Buchs leistet, ist, wenn er fortfährt, nach Verlauf von25 Jahren treffe wieder (?.!) die beträchtliche Verallgemeinerung despolitischen und communalen Wahlrechts von 1867 zusammen mit derEinsetzung des parlamentarischen Untersuchungs-Ausschusses, welchemdie Wirksamkeit der Gewerkvereine zur Prüfung überwiesen undauf dessen Leistungen hin das Gewerkvereinsgesetz von 1871 erlassenworden sei. Möchte man danach doch meinen, jene königlicheUntersuchungs-Commission, nicht parlamentarischer Unter-suchungs-Ausschuss, sei niedergesetzt worden in gewerkvereins-freundlicher Gesinnung, und das Gewerkvereinsgesetz von 1871 seiauf Grund des Mehrheitsberichts jener Commission erlassen worden,während der Sachverhalt der gerade entgegengesetzte ist. Dochwerde ich hierauf zurückkommen. Plier nur noch die Bemerkung,dass die weitere Angabe des Herrn B., dass jene Enquete nacheiner Pause von 40 Jahren zum ersten Male wieder sachlichen Ein-blick und erschöpfende Methode in die Arbeiterfrage gebracht habe,ebenso eine Phantasie ist, wie alle seine übrigen historischen Notizen.Seit den Untersuchungen von 1824 und 1825 fanden unzählige En-quöten über die Arbeiterverhältnisse statt, und zwar von nicht ge-ringerem Umfange als die von 1867. Aus diesen Enqueten gingendie oben aufgezählten Fabrik- und Bergwerksgesetze hervor. Andere,wie die über die Handloom-Weavers im J. 1834 blieben ohne gesetz-geberisches Resultat. In den meisten dieser Enqueten, zumal in derletztem, wurde auch die Gewerkvereinsfrage berührt. Speciell überdie Arbeitseinstellungen und Gewerkvereine fanden aber parlamen-tarische Enqueten statt in den Jahren 1838, 1856 und 1860, um vonder gleichen, sehr umfassenden Enquöte der Social Science Associa-tion i. d. J. 185960 gänzlich zu schweigen.

Doch ich sehe, es geht nicht, dass ich ebenso wie bisher fort-fahre, Herrn B. das Pensum zu corrigiren. Wir befinden uns näm-lich noch immer auf der ersten Seite seines Buches und wollte ichin gleicher Weise das in jedem Satze enthaltene Schiefe und Un-richtige herausschälen, so müsste ich verfahren, wie Hamann, dereinfach das Buch eines Gegners mit Noten und Commentaren ver-sehen aufs Neue herausgab. In diesem Falle würde des LesersGeduld mich im Stiche lassen. Ich werde daher im Weitern,ohne mich bei dem Gewimmel von untergeordneten Unrichtig-