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dass nicht die Reformacte von 1832, sondern Huskisson’s finan-zielle Reformen von 1824—25 und die Abschaffung der Coalitions-und Auswanderungsverbote der Arbeiter i. J. 1824 epochemachendwaren für die Entwicklung der Arbeiterklasse!
Und ebenso wie durch die von ihm angerufenen Autoritäten,wird Herr Bamberger durch den wirklichen Verlauf der Gesetz-gebung dementirt. Bereits im vorigen Jahrhundert erliess das Parla-ment eine Reihe väterlich fürsorgender Gesetze für die Arbeiterklasse,wie z. B. die Spitalfieldsgesetze. Dann aber datirt die englischeFabrikgesetzgebung aus dem Anfang dieses Jahrhunderts. Die Epi-demie, welche unter den in den Fabriken beschäftigten Kindernausgebrochen war, veranlasste das erste Fabrikgesetz von 1802.Dann folgten weitere Fabrikgesetze 1819, 1825, 1829 und 1831. ImJahre 1824 wurden ferner Coalitions- und Auswanderungsverbote ab-geschafft, ein Ereigniss, das Herr Bamberger als Ausnahme vonseinem Satze bezeichnet. Die Reformacte von 1832 war aber sowenig günstig für die arbeitenden Klassen, dass es von Manchensogar bezweifelt wird, ob das reformirte Parlament die Coalitions-verbote abgeschafft hätte, hätte es dieselben noch in Geltung ge-funden. Statt des Zehnstundengesetzes, für welches schon seit 1815agitirt wurde, erliess man das Fabrikgesetz von 1833, das inmanchen seiner Bestimmungen sogar hinter die frühem Fabrikgesetzezurückging und nur durch Einführung der Fabrikinspectoren günstigwirkte, die aber ursprünglich gegen die Betreiber der Zehnstunden-bill gerichtet war, und nur factisch sich später als in deren Interessebewährte. Und eben diese den Arbeitern ungünstige Stimmung desParlaments war es ja, was den Chartismus hervorrief.
Herr Bamberger behauptet freilich, der Reformacte von 1832„folgte eine Reihe geringerer Erweiterungen des Stimmrechts parallelmit der ununterbrochen in Fluss bleibenden Gesetzgebung überArbeiterverhältnisse.“ Allein dies ist eine reine Erfindung. Ichfordere Herrn Bamberger auf, im Einzelnen den Nachweis für dieRichtigkeit seiner Behauptung zu erbringen, denn äusserst begierigbin ich, die Erweiterungen des Stimmrechts zu erfahren, welcheparallel gingen z. B. mit den Fabrikgesetzen von 1834, 1844, 1845,1847, 1850, 1853, 1856, 1860, 1861, 1862, 1863, 1864, 1867 etc., mitden Bergwerksgesetzen von 1842, 1850, 1855, 1860, 1862 etc., odermit den die Gewerkvereine günstiger stellenden Gesetzen von 1855und 1859.