85
thätigkeits- und Gewerbszwecke energisch verlangt, und obwohl nichtgeradezu vorgeschlagen wird, dass die Trennung gesetzlich erzwun-gen werden soll, wird empfohlen, dass (Gesellschaften, welche dieseTrennung durchführen, mit besonderen Privilegien als „Gewerk-und Unterstützungsvereine erster Klasse“ versehen werden sollen.
Das Christenthum, hat man gesagt 1 ), sei Theil und Stück des■Gesetzes von England . Der Bericht vor uns bezweckt, wie mansieht, die politische Oekonomie zum Theil und Stück des Gesetzeszu machen. Worauf die Arbeiter wohl fragen mögen — „Welchepolitische Oekonomie? Die Wissenschaft selbst hat erst innerhalb desletzten Jahrhunderts ihren Namen erhalten. Sie hat bereits mehreresich unterscheidende Schulen. Vor dreissig Jahren sprach Dr. Arnoldvon „jenen einäugigen Menschen, den Nationalökonomen“. Seid ihrgewiss, dass sie zur Zeit das Licht beider Augen so völlig erlangthaben, dass man ihnen das Recht anvertrauen kann, das Gesetz ineiner Frage festzustellen, welche nach unserem Dafürhalten unsertägliches Brod betrifft und die Möglichkeit es zu verdienen für unsselbst, für unsre Weiber und unsre Kinder?“ Einen eigenthümlichenCommentar zu dem Verlangen von den Wohlthaten des Gesetzesauszuschliessen die Gewerkvereine, deren Statuten „abgefasst sindin Verletzung der wohlbegründeten Grundsätze der ökonomischenWissenschaft“, liefert wahrlich die Thatsache, dass einer der vierals solche Verletzung bezeichneten Fälle auch eine der ausdrück-lichen Ursachen eines gemeinsamen Separatvotums zweier Mitgliederder Commissionsmehrheit, Lord Elcho’s und Herrn Merivale’s, bildet.
Nun aber entsteht die Frage: — „Verletzen“ nicht diese Herren,welche beantragen alle Gewerkvereine zu ignoriren, welche die „wohl-begründeten Grundsätze der ökonomischen Wissenschaft“ verletzen,wirklich in ihren Vorschlägen die Grundsätze jener ökonomischenSchule, zu der sie augenscheinlich gehören? Nichts wird den Arbei-tern von den heutigen Plutonomisten täglich mehr einzutrichternversucht, als dies: „die Arbeit ist eine Waare“. Die Commissions-mitglieder stellen sich augenscheinlich auf diesen Standpunkt, wennsie solche Ausdrücke gebrauchen wie „das Angebot der Arbeit“, der„Arbeitsmarkt“, der „Verkauf der Arbeit“ und das „Feilschen“über die Bedingungen, zu der sie verkauft wird. Aber wenn demso ist, warum soll der Verkauf dieser Waare besonders geregeltund eingeschränkt werden? Ein Gewerkverein, sagt ihr, strebt nacheinem Monopol dieser Waare innerhalb gegebener Grenzen? Wohlan,alle Gesetze gegen Wuchern, Ingrossiren, Aufkäufen sind abge-schafft worden. Selbst bevor dies der Fall war, galt, wie daseigene Memorandum des Sir W. Erle zeigt, der Aufkauf des ganzenErgebnisses einer Walfischsaison nicht als eine Verletzung des ge-meinen Rechts. Keine Bestimmung des Gesetzes verhindert einen
T ) Blacbstone.