einzelnen Kapitalisten, wenn er könnte, jedes Korn Getreide und'.jede Unze Mehl, die sich im Lande befindet oder nach demselbenkommt, aufzukaufen, Alles zurückzuhalten, bis die Hälfte der Be-völkerung Hungers gestorben wäre und es dann den Ueberlebendenfür sein Gewicht in Gold auszutheilen. Keine gesetzliche Bestim-mung verhindert eine Firma von Kapitalisten dies zu thun, keineverhindert eine Actiengesellschaft so zu handeln; es würde eine ab-solut neue und unerhörte Anwendung des Gesetzes über Verschwö-rung sein, wenn irgend welche Mittel geschaffen würden, eine Coa-lition aller Bäcker des Landes oder aller Mehlhändler oder allerMüller u. s. w. oder irgend zweier oder mehrerer dieser Gewerbezusammen zu verhindern, desgleichen zu thun. Das Gesetz schreitetnirgends ein, um die Anhäufung irgend einer Waare, mag sie nochso nothwendig zum Leben der Gesammtheit sein, in einer odermehreren Händen zu verhindern, zu beschränken oder zu regeln.Es verhindert nicht einmal die Anhäufung der Waare Arbeit in einereinzigen Hand, vorausgesetzt, dass diese Hand die des Käufers ist.Es beschränkt nirgends einen Arbeitgeber alle gelernte Arbeit ineinem bestimmten Gewerbe aufzukaufen, — es würde ihn nicht ver-hindern alle Arbeit im Lande aufzukaufen. Allein wenn die Fragedie der Anhäufung der Waare Arbeit in den Händen ihrer Ver-käufer ist, so ändert sie ihr Gesicht völlig. Ob zwei oder mehrsolcher Verkäufer über die Bedingungen, zu denen sie verkaufenwollen, gesetzlich Übereinkommen können, wird eine sehr ernsthafteGeschichte. Wahrscheinlich, sagen die Commissionsmitglieder, dürftees nicht gefährlich sein, sie mit Strafen zu verschonen, wenn sie so-thun; aber ihre Uebereinkommen dürfen nicht bindend sein. Ge-sellschaften von Arbeitsverkäufern mag sogar gestattet werden juristi-sche Persönlichkeit zu erlangen; allein nur, wenn sie sich enthalten:i) der Einmischung in den Verkauf der Arbeit von Lehrlingen, z) indie Benutzung von Maschinen, 3) in die Uebernahme von Subcon-tracten, Arbeit nach Stücklohn oder in das gemeinsame Arbeiten mitNichtgewerkvereinlern; 4) der Unterstützung irgend welcher nichtmit ihnen verbundener Gesellschaften aus ihrem Vermögen, wenndiese sich im Streit mit Arbeitskäufern befinden. Aber wenn eskein Gesetz geben soll um den Arbeitskäufer zu beschränken, mages einer oder mehrere sein, mag er keinerlei Lehrlingsarbeit odernur solche, keine Gewerkvereinler-Arbeit oder nur solche kaufen,mag er nirgends oder allenthalben Maschinen benutzen, alle Sub-contracte.in seinem Geschäfte verpönen oder alle Arbeit an Sub-contrahenten ausgeben, mag er andern Arbeitskäufern, die sich imStreite mit Arbeitsverkäufern befinden, alle Hülfe verweigern odersein Vermögen mit ihnen theilen, — warum sollen die Arbeitsver-käufer von den Vortheilen des Gesetzes ausgeschlossen werdenwegen angeblicher Verletzungen der ökonomischen Wissenschaft,welche die Arbeitskäufer ungestraft begehen und dabei jeglichen
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Die 'wissenschaftliche' Leistung des Herrn Ludwig Bamberger : ein Nachspiel zu meinen 'Arbeitergilden der Gegenwart' / von Lujo Brentano
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