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Die 'wissenschaftliche' Leistung des Herrn Ludwig Bamberger : ein Nachspiel zu meinen 'Arbeitergilden der Gegenwart' / von Lujo Brentano
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gesetzlichen Schutzes sich erfreuen können? Nehmen wir die Fälle,welche vielleicht am meisten an das moralische Gefühl appelliren,diejenigen, in denen eine Gesellschaft nach Beschränkung der Lehr-lingszahl strebt (eine Praxis, wie man sich erinnern muss, die alsvöllig gerechtfertigt unter Anwälten gilt), oder in denen eine Ge-sellschaft Nichtgewerkvereinler von gemeinsamer Arbeit ausschliesst(der herrschende Brauch der Advokaten u. s. w.), in was unterschei-den sich, wenn die Arbeit nichts als eine Waare ist, diese Fällein ihrer juristischen und wissenschaftlichen Wirkung von dem Falle,in dem ein Brauer Schenkwirthen die Verpflichtung auferlegt keinBier zu kaufen ausser das seine? Welcher gesetzliche Grundsatzhindert den Verkäufer es zu einer Verkaufsbedingung zu machen,dass der Käufer mit keinem andern Verkäufer derselben WaareHandel treibe? Die Sache kommt täglich vor. Wo immer irgendein Artikel durch seine Seltenheit, seine VortrefTlichkeit, seinenNamen, wie unverdienter oder betrügerischer Weise er immer ge-wonnen sein mag, fähig scheint mehr oder minder des Monopolsdes Marktes sich zu erfreuen, werden sofort Anstrengungen gemacht,durch Sendung von Reisenden durch das Land, um mit Händlernbezüglich der ausschliesslichen Benutzung dieses Artikels Vereinba-rungen zu treffen, sich jenes Monopols zu versichern. Warum sollendie Arbeitsverkäufer von den Vortheilen eines solchen Monopols inder Waare, die sie zu verkaufen haben, ausgeschlossen werden?Selbstverständlich muss die Dareinmischung von Betrug oder Zwangin den Versuch, das Angebot von Arbeit oder den Verkauf dersel-ben zu gewissen Bedingungen sich zu sichern, vor dem Gesetzeverantwortet werden, aber warum in anderer Weise als wenn dergleiche Betrug oder Zwang in den gleichen Versuch in den Fallirgend eines andern Artikels eingemischt würde?

Je mehr in diese Frage eingedrungen wird, desto mehr wirdman ersehen, dass gerade dieGrundsätze der ökonomischen Wis-senschaft, auf welche die Commission sich beruft, d. h. diejenigender herrschenden Schule der Plutonomisten, erheischen, dass derVerkauf von Arbeit und alle Coalitionen, welche sich darauf be-ziehen, absolut frei sein sollen nicht nur wie der Plandel in Arbeit,sondern wie der in jedem andern Handelsartikel und wie alle Coa-litionen, die sich auf den Handel in den letztem beziehen, und nurden gewöhnlichen gesetzlichen Beschränkungen unterworfen, die sichauf die Missbräuche im Verkehr zwischen Verkäufer und Käuferbeziehen. Wir sagen nicht, dass diese Grundsätze die höchsten, jadass sie selbst die richtigen für den Haushalt eines Volkes sind.Wir sagen nur, dass wenn diese Grundsätze angewendet werden,sie gleichmässig, gerecht und ehrlich auf alle Klassen angewendetwerden sollen. Ein Gesetzentwurf, der den Vorschlägen der Com-missionsmitglieder entspräche würde von diesem Ziele weit ent-fernt sein.