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kann, und welche das Gegenstück zu einem Berichtsentwurf desHerrn Booth bildet, auf den sich der Mehrheitsbericht beruft, undder offenbar die Ansichten dessen vertritt, was man die „äussersteRechte“ der Commission nennen kann, ebenso wie das Schriftstückder Herren Hughes und Harrison diejenigen der „äussersten Linken“vertritt.
Aber abgesehen von den besonderen dissentirenden Voten istder Ton des Mehrheitsberichts selbst ein ungewisser. Der Vergleichmit dem Entwürfe des Herrn Booth zeigt, dass dieser, das Substratdes wirklichen Berichts, in einem den Gewerkvereinen entschiedenfeindlichen Geiste abgefasst ist. Ein grosser, wenn nicht der grössteTheil des fraglichen Entwurfs besteht in blosser Argumentation gegensie. Er würde „rücksichtslos unterdrücken“ alles Ausstellen vonSchildwachen bei Arbeitseinstellungen; würde allen Locomotivführerndie Verpflichtung einer monatlichen Kündigung, bevor sie eine Eisen-bahngesellschaft verlassen, auferlegen, ohne der Letzteren eine ent-sprechende Verpflichtung aufzuerlegen; und würde die Existenz derverschiedenen Amalgamirten Gewerkvereine — ohne alle Frage dieam besten geleiteten von allen — untergraben durch Ungültig-erklärung jedes Statuts, wodurch der leitende Ausschuss autorisirt wird,während eines Streites mit einem Arbeitgeber den Zweigen derselbenGesellschaft in einer andern Stadt blosen Rath zu ertheilen. Undobwohl die 43 Seiten dieses verderblichen Products auf 22 zusammen-geschnitten worden sind und der wirkliche Bericht von dessenschlimmsten Extravaganzen gesäubert worden ist, wirkt an der Seitevon Theilen, welche von einem breiteren und grossherzigen Geisteeingegeben sind, sein bitterer Grundton beständig durch die letzterendurch und giebt dem Ganzen den Charakter von Unfreundlichkeit.
Materiell neigen die Vorschläge der Commission zu einer be-trächtlichen Milderung der bestehenden Gesetze. Wir gebrauchendas Wort „neigen“ mit Absicht, da die einzelnen gemachten Vor-schläge mit Bedingungen und Beschränkungen so überladen sind,so wenig Erkenntniss der Fragen zeigen, um die es wirklich sichhandelt, so deutlich sich als blose Compromisse zwischen im Grundeunversöhnlichen Ansichten erkennen lassen, dass sie sich, wennbuchstäblich ausgeführt, beinahe als illusorisch bewähren würden.Das Coalitionsrecht soll, w r as die Festsetzung der Arbeitsbedingungenangeht, nominell wenigstens, allgemein gemacht werden (jetzt ist esauf zwei Punkte, Lohn und Arbeitsstunden, beschränkt). Das Aus-stellen von Schildwachen soll der Wirksamkeit der bestehenden Ge-setze überlassen bleiben. Gewerkvereine sollen das Recht erhalten,registrirt zu werden und juristische Persönlichkeit erlangen zu können,vorausgesetzt, dass ihre Statuten nicht „abgefasst sind in Verletzungder wohlbegründeten Grundsätze der ökonomischen Wissenschaft“;und vier Punkte werden aufgezählt, welche die Registrirung aus-schliessen sollen. Endlich wird eine Trennung der Gelder für Wohl-