Die Notenausgabe.
Die Notenausgabe
als wichtigstesPassivgeschnft derReichsbank,
ie Ausgabe der Banknoten ist das wichtigste Passivgeschäft der Reichsbank,dasjenige, durch welches sie ihren besonderen Charakter erhält, an welchessich ihre übrigen Passivgeschäfte anschließen und durch welches die Art ihrer
Aktivgeschäfte bedingt wird.
Das Recht der Notenausgabe ist ein Privilegium, an dessen Verleihung die ein-gehende gesetzliche Regelung der Geschäftsthätigkeit der Bank und die weitgehendeBetheiligung des Reichs an ihrer Verwaltung und ihrem Reingewinn in der Hauptsacheanknüpft. Darin, daß die Banknoten täglich fällige Verbindlichkeiten sind und fürdie Volkswirthschaft eine ähnliche Bedeutung haben, liegt ihre Verwandtschaft mit denGiroguthaben, und hierdurch ist der Ausbau des Giroverkehrs, des nach der Noten-ausgabe wichtigsten Passivgeschäfts der Reichsbank, angeregt und wesentlich gefördertworden. Wenn die Banknote ihre Funktionen erfüllen und nicht mehr schaden alsnützen soll, so ist es nothwendig, daß die Banken ihre Notenausgabe, soweit sie ihrenMetallvorrath übersteigt, nur zur Gewährung von kurzfristigem Kredit verwenden, sodaß sich aus ihrer Anlage von selbst ein rascher Rückfluß von Mitteln zur Einlösungder jederzeit fälligen Verbindlichkeiten ergiebt. Auf Grund dessen beschränkt dasBankgesetz die Aktivgeschäste der Reichsbank im Wesentlichen aus die Gewährung kurz-fristigen Kredits.
Wie die Verfassung und der Geschäftskreis, so beruht auch die volkswirtschaftlicheBedeutung der Reichsbank in erster Reihe auf dem Recht der Notenausgabe^ diesesRecht setzt sie in den Stand, den Geldumlauf innerhalb gewisser Grenzen denSchwankungen des Geldbedarfs anzupassen, es macht sie zur letzten Geldquelle fürdie deutsche Volkswirthschaft und giebt ihr dadurch einen gewissen Einfluß aufden Geldmarkt und seine Umsätze, der sie befähigt, sowohl auf deu inneren Geld-bedarf als auch auf die auswärtigen Beziehungen des deutschen Geldwesens regulirendeinzuwirken.