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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Mainz: Schöffcr und seinr Filiale in Paris .

^Zweites

für 40 Thaler. Die Bedeutung der Geschäfte, welche Hermann inFrankreich für Rechnung der Firma Peter Schöffer in Mainz gemachthatte, stellte sich bei seinem Tode deutlich heraus. Da Hermann inFrankreich nicht naturalisiert war, so fiel nach dem Oioit ci'a,ubu,iiisseine ganze Hinterlassenschaft dem Staate anheim. Sofort eilten Schöffcrund Hancquis, mit wirksamen Empfehlungsbriefen vom Kaiser Friedrich III.und dem Kurfürsten von Mainz an Ludwig XI. versehen, nach Paris , umdie noch vorhandenen Bücher ausgeliefert und für die von ihrem Lagerbereits verkauften eine Entschädigung zu erhalten. Ihre Bemühungenhatten den günstigsten Erfolg, denn in einer Ordonnanz vom 21. April1475 befahl Ludwig XI. ,daß in Berücksichtigung der Sorgfalt, mitwelcher die Bittsteller die Kuust des Buchdrucks gefördert, und desNutzens, welcher dem gemeinen Wesen aus dieser Kunst durch Verbreutung der Wissenschaft erwachsen, Konrad Hancquis und Peter Schöffer (sie werden als warekanäs bourgsois cle In eits Äs U^encs be-zeichnet) vom 1. Oktober 1475 an in jährlichen Raten von 800 Livrcsdie verlangte Summe von 2425 Thalern 3 Lols tournois (nach heutigemGelde etwa 11000 Franken) ausbezahlt erhalten sollten."

Schöffer selbst führte in Mainz das Geschäft weiter. Sein Gesell-schafter Hancquis blieb zur Betreibung des Buchhandels in Paris zu-rück und erscheint dauernd erst 1480 wieder in Deutschland . Wann diepariser Filiale liquidiert wurde, ist unbekannt; jedenfalls bestand sie nochbis 1477, wie das aus der Unterschrift unter einem Exemplar desAugustiuns'vs Livitats Osi" hervorgeht. Da jedoch seit 1470 inParis Druckereien bestanden und die neue Kunst sich auch in Frankreich rasch verbreitete, so zog Schöffer vor, sein pariser Geschäft nicht längerfortzusetzen, und beschränkte selne Thätigkeit auf die Heimat, wo die eben-falls rasch zunehmende Konkurrenz auch höhere Ansprüche an seinen Unter-nehmungsgeist stellte.

Im Jahre 1476 kaufte er zu dem ihm bereits als Erbteil seinerFrau zugefallenen HauseZum Humbrecht" ein größeres darangrenzendcsGebäude, denHof zum Korb". Unter den Urkunden, die sich leidernur vereinzelt über Schöffer vorfinden, wirft ein Vertrag, den er am24. Juli 1477 mit seinem Schwager Johann Fust abschloß, auch einigesLicht auf seine buchhändlerische Thätigkeit. Fust, welchem als Erbteilan der väterlichen Druckerei 180 auf Papier und 20 auf Pergament