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Geschciftsnscincen: Dciö „Stechen" (Changieren).
sFnnftes
missionsvertrieb läßt sich in Leipzig schon in den fünfziger Jahrendes 16. Jahrhunderts bei dein Buchführer Wolf Günther konstatieren."Man nannte jenes Tauschen „vcrstcchcu", gab Bogen für Bogenoder auch, je nach dem Wert oder Unwert des Buchs, mehrere füreinen und beschaffte sich auf diesem Wege seinen Bedarf für die zwi-schen den Messen liegende Zeit. Natürlich leistete eine solche Praxisnur zu häufig dem Verlage der armseligsten Erzeugnisse Vorschub. Siemußte hier schon Erwähunug siudcu, weil man allerdings anch oft derAnsicht begegnet, als sei das Verstcchen schon im 15. und in der größern.Hälfte des 16. Jahrhunderts die Regel gewesen. Der Tauschhandel mitBüchern dürfte vielmehr in eine spätere Periode fallen. Ob Kobergcrnnd Schöffer ihre Berlagswerkc miteiuandcr ausgetauscht und dannverkauft haben, ist möglich, aber nicht völlig bewiesen, übrigens auchgleichgültig. Es ist ferner auch für das 15. Jahrhundert nur eiu ver-einzelt dastehender Fall, wenn die Druckerei des Klosters zu St. Ulrichund Äfra iu Augsburg das von ihr herausgegebene „LxeLuluiü liiizto-rials" des Vincenz von Beauvais und ihre sonstigen Preßcrzeuguissenach dem Bericht des Klosterchronisten Sigismund Mehsterliu „per mc>-ckum vamdii" (Tausch) vertreibt. Wenn endlich gegen Ende des Jahres1500 Anton Koberger 300 Exemplare der „(UosLll, ordinaris." nachVenedig schickt, um sie gegen dort gedruckte Bücher zu „verstechen" (dieserAusdruck wird hier Wohl zum ersten mal gebraucht), so ist dies ebenmir eiu vereinzeltes Geschäft, welches dnrch Kobcrgers augenblickliche Ver-legenheit veranlaßt wurde, immerhin nur eine Ausnahme von der Regel.Das Gleiche dürfte wohl auch von dem bezüglich PantzschmamiS Buch-handel angeführten Faktum, dcS AnnehmeuS von Büchern „um Andere",gesagt werden können.
Die Regeln und Usancen des ersten buchhändlcrischcn Verkehrs- sindübrigens nur höchst lückenhaft zur Keuutnis der Gegenwart gekommen nudkönnen deshalb nur annähernd aus einzeluen Beispielen gefolgert werden.Dieser Satz gilt namentlich für die Verkaufspreise und die Bedingungen,unter welchen die Verleger an die Sortimentsbuchhändler abgaben.
Bis gegen Ende des 15. Jahrhunderts, als die Mentel n. a. durchöLand zogen oder ihre Buchführer und Diener zum Verkauf ihrer Vcr-lagsartitel aussandten, wird in den Katalogen selbstredend kein Preis er-wähnt. Das Buch war eben noch eine Ware, wie jede andere, welche