Kapitel.)
Verlegerpreise. Rabatt der Buchhändler.
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sich erst eine Stellung im Markte erobern mußte, und je nach Inhalt,Ausstattung und Leichtigkeit oder Schwierigkeit des Vertriebs hier billiger,dort teuerer zu stehen kam. Erst mit der mehr methodischen Ausbildungder Verlagsthätigkeit, der größern Zahl von Büchern und der Konkurrenzder verschiedenen Ausgaben desselben Schriftstellers wurde, wenigstens fürden Verkehr mit den Geschäftsgenossen, ein fester Preis im Interesse desVerlegers notwendig; sein Geschäft bedingte ihn. Aldus Manutius istder erste große Verlagsbuchhändler, welcher 1498 seinen ersten Katalogmit genauer Beisetzung des Preises für jeden einzelnen Artikel ver-öffentlichte. Er gibt als Grund dafür an, daß er die zahlreichenmündlich und- schriftlich an ihn gerichteten Anfragen nach den Preisen,namentlich seiner griechischen Bücher, nicht habe genügend beantwortenkönnen. °° Deutschlands größter damaliger Verleger, Anton Koberger ,gibt in seinen Katalogen keine Preise an, und ebensowenig thun es diegroßen Verleger von Basel, Straßburg, Köln und andern Städten.Selbst die frankfurter Meßkataloge enthalten zwei Juhrhunderte hindurchkeine Preisangaben. Erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts entwickeltesich der eigentliche festgeltende Ladenpreis zur stehenden Regel. Bis da-hin kaufte man am Verlagsort allerdings billiger als auf der Messeund unterschied auch zwischen dem Verkauf eines einigen Exemplarsoder einer größern Partie. Einzelne Verleger räumten dein Buchhändlergünstigere Preise als dem Privatmann ein; andere, wie z. B. SigmundFeyerabend in Frankfurt , machten keinen Unterschied zwischen ihnen.Feyerabend hielt sich eben an seinen einmal festgestellten Nettopreis; dasnannte man später die „Frankfurter Tax".
Auch über die Verkaufsbedingungen, welche der Verleger dem Sorti-menter stellte, verlautet in der ersten Zeit nichts, oder nur wenig. Daßdie Buchhändler nicht umsonst arbeiten konnten oder wollten, bedarfkeiner Auseittandersetzung. Aber für die Quellen, aus denen die Dar-stellung dieser Verhältnisse meist zu schöpfen hat, waren dies Nebendinge;sie schweigen sich darüber aus und von Geschäftspapiercn haben sich nurkümmerliche Reste erhalten. Es fehlt deshalb sehr an Material, um dieFrage erschöpfend zu beantworten. Wenn aber noch irgend ein Zweifel dar-über bestehen könnte, daß schon die ersten Verleger ihren buchhändlerischenAbnehmern Rabatt gewährten, so würde ihn eine Stelle aus Aldus ' Briefan Joh. Reuchlin vom 23. Dezember 1502 beseitigen, worin er sagt,«-pp- i. 20