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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Luthers Auftreten gegen die Nachdrucker.

^Siebentes

sie aber sagten, sie müßten sich nähren, ja! aber ohne des AndernSchaden. Sollte jedoch seine Bitte nichts helfen, so müsse er durchöffentliche Schrift solche Räuber und Diebe ermähnen, wenn es ihmauch lieber sei, daß er die Stadt Nürnberg nicht zu nennen brauche.Der Rat beschloß in seiner Sitzung am 7. Oktober 1525:Item aufsDoctor Martin Luthers schreiben soll man sich bei den puchtruckern er-faren, was seiner gemachten pucher durch sy nachgedruckt und geendertseyen und darinnen ein ordnung geben, damit seiner pucher keins inainer bestimpten zeit nachgedruckt auch bei den puchfüercrn verschaffen,nichtzt neus zu verkauffen vor und eche solchs besichtigt werd."

Der Rat verspricht also nur den Erlaß einer Verordnung, wonachdie nürnberger Buchdrucker innerhalb einer bestimmten Zeit Luthers Bücher nicht nachdrucken sollen, scheint aber mit diesem Beschluß dieBeschwerde für abgethan erachtet zu haben. Luther aber hat-, wie esscheint, einige Jahre später seine Klagen erneuert, den« unterm 11. Mai1532 findet sich M Ratsbuch folgender Beschluß:Allen Buchdruckernalhie soll bei iren pflichten bevohlen werden, wann sie hinfür DoctorLuthers und andre Buchlein nachdrucken wollen, das sie den namenWittenberg zu drucken unterlassen und die stat Nürnberg und ihre namendafür setzen, auch sich besser correctur befleyssen, oder ein rat müst miternstlicher straf gegen inen handeln." Die Strafandrohung wegenfalscher Ortsangabe ist allerdings nur auf die Reichsverordnungenbasiert und findet ihre Begründung nicht in einer sittlichen Verurtheilungdes Nachdrucks an sich.

In einem dritten Briefe, welcher sich den obigen beiden Schreibenanschließt uud am 7. November 1525 an den nürnberger Syndikus Laza-rus Spengler gerichtet wurde, wiederholt Luther seine Beschwerden undzeigt ihm an, daß sich etliche Buchdrucker am Rhein erboten hätten, mitden Wittenbcrgern gemeinschaftlich zu arbeiten, um solcher Büberei (demNachdruck) zu steuern. Da nun unlängst der Koberger sich ihm gegen-über in ähnlicher Absicht geäußert habe, so schlage er dcu andern Druckernvor, Koberger mit in den Bund aufzunehmen. Seine Bitte gehe alsodahin, Spengler möge mit jenem und seinen (Luthers ) Abgesandten dieseAngelegenheit beraten.Ich achte es", schreibt er wörtlich,es solledem Koberger nicht schädlich seyn, weil (solange) wir lebten, so er denVordruck und Laden bey uns zu Wittenberg überkäme, samt meinen