hin, und es knüpft sich an diesen Unistand die weitere Wahrscheinlichkeit,daß A. R. ein die frankfurter Messe besuchender Handschriften- oderBuch-Händler war. Wenn die oben vertretene Auffassung der Bestellungdie richtige ist, so handelte es sich sogar schon zwölf Jahre früher, alsdie urkundlichen Nachrichten reichen, um den Ankauf einzelner in Italien gedruckter Bücher, und es müssen damals schon italienische Buchhändlerdie frankfurter Messen beschickt, wenn uicht besucht haben. Übrigensstand bereits zu jeuer Zeit der Sinu der Bücherfreunde — und solchewaren sowohl die Pfalzgrafen wie auch Agricola — Mehr nach den Er-zeugnissen der nenen Kunst, als nach alten Handschriften.
Wie bedeutend aber der buchhändlerische Meßverkchr schon im Jahre
1485 in Frankfurt entwickelt war, beweist ein Schreiben des Mainzer Erzbischofs Berthold von Henncberg vom 24. März 1485 an den frank-furter Rat, worin er diesen auffordert, die zur Fastenmesse zum Ver-kauf auszulegenden Bücher vorher durchsehen und auf ihren Inhalt hinprüfen zu lassen. ^ Es ist derselbe Kurfürst, der auch am 4. Januar
1486 ein Mandat gegen Übersetzungen ins Deutsche erließ und sich so-gar herausnahm, zur Durchführung seines Verbots eine Kommissionfür Frankfurt einzusetzen. Es muß zu dieser Zeit in der That auchschon eine ziemliche Zahl von Buchdruckern und Buchhändlern zur Messegekommen sein, denn im Jahre 1488 trugen nach Ausweis des städtischenRechnungsbuchs „die Buchdrucker am Main " zu den während der Fasten-messe gezahlten 248 Hellern Haus- (für den Verkauf von Meßwarenin den Häusern) und Marktgeld 19 Heller und 4 Schillinge, also etwa8 Prozent der Gesamteinnahme bei. Nun erhielt Frankfurt viel spä-ter, 1530, in der Person Christian Egenolphs seinen ersten ständigenDrucker; eS können also nur fremde Drucker, beziehungsweise Verlegergemeint sein, zumal einheimische ihre Offizinen doch in der Stadt zer-streut gehabt und kaum außerdem noch Läden am Main — d. i. in derMeßlage — gemietet haben würden.
Für das letzte Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts ist nun endlich die all-gemeine Bedeutung der frankfurter Buchhändlermessen durch mancherlei,mit jedem Jahre sich häufende Zeugnisse erwiesen. Im Herbst 1495 wurde.dort der schon im fünften Kapitel erwähnte Vertrag zwischen baseler undnürnberger Verlegern über Nachdrncksnnterlassung geschlossen (Brief AntonKobergcrs an Johann Amcrbach vom 17. Mai 1490). Koberger selbst bc-