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Die Reise zur Messe. Das Geleit.
sAchtes
Schon der Briefwechsel KobergerS mit Amerbach hat gezeigt, wieübel es damals mit den Landstraßen bestellt, wie unsicher der Verkehrund wie groß namentlich die Gefahr der Überfälle und Plünderungenfriedlicher Warcnzüge, des „Werfens" der Fuhrleute, war. Auch in spä-tern Zeiten trieb sich infolge der zahlreiche!? Kriege, jahrein jahraus, undvorzugsweise in den Mcßzeitcn, viel unnützes Gesinde! im Lande umher.Ja, selbst die Truppen der Kriegführenden betrachteten geraubtes frem-des Privateigentum als rechtmäßige Kriegsbeute. Während des Schmal-laldischcn Kriegs wurden auf Herzog Moritz' Befehl sogar in Leipzig zurMeßzeit die Güter deö witteubcrger Buchführers Johann Löffler mitrechtlichem Kummer (Arrest) beschlagen. Es dauerte Jahrhunderte, bisdiesem öffentlichen Unfug wenigstens in seinen Hauptauswüchsen das all-gemein ersehnte Ende bereitet werden konnte. So groß war die allge-meine Gewaltthätigkeit, daß man an vielen Orten, über welche die Meß-reisenden ziehen mußten, für ihre glückliche Anknnft in Frankfurt betete.Die Verleger selbst ritten vielfach in Gesellschaft und bis an die Zähnebewaffnet auf die dortige Messe. Wie gegen Ende des 15. und zu An-fang des 16. Jahrhunderts Anton und Hans Koberger, Amerbach undPctri sich zu Pferde auf deu Weg nach Frankfurt machten, so thaten esetwa hundert Jahre später Heinrich Estienne (Stephanus) aus Paris undChristoph Plautin aus Antwerpen . Moretus, der Schwiegersohn Plan-tins, ging sogar auf seiner Reise zur Messe 1566 noch zu Fuß von Ant-werpen nach Köln, von wo er das Schiff bis Frankfurt nahm. Unddas war keine etwa auffällige Ausnahme. Zur Ostermesse 1543 wan-derte auch der Buchführcr Heinrich Altingk von Grcifswald zu Fuß „genLeybtzig Bücher cinzukauffcn"; bei der Heimkehr wurde er zwischen Anclamund Stralsund erschlagen. ^ Man denke nur, welch kostbare Zeit mitsolchen langen Ritten und Wanderungen verloren ging! Indessen warendie Herren für ihre Büchersendungcn auf den gewöhnlichen Frachtverkchrangewiesen und konnten für diesen und ihre eigenen Reisen nur inner-halb einer gewissen Zeit und gewisser Grenzen freies Geleit beanspruchen.Ursprünglich ein ausschließlich kaiserliches Hoheitsrecht, hatten es sich mitocr Zeit auch die klciucn Landesherren angemaßt. Regelmäßig in jedemJahre suchte daher das gauze 16. Jahrhundert hindurch der leipzigerRat bei dem Kurfürsteu von Sachsen, später bei den thüringischen Her-zögen und den Landgrafen von Hessen , nm das Geleit für seine Kauf-