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Geschichte des deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert : mit 3 lithogr. graph.-statist. Taf. / Friedrich Kapp. Aus. d. Nachlasse d. Verf. hrsg. von d. Histor. Komm. d. Börsenvereins d. Deutschen Buchhändler
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Der leipziger Meßkcitalog,

^Achtes

(vom 24. März) zu verschaffen und verklagte nun im April HenningGroße's Sohn, Friedrich Große , unter dessen Firma des erstem Ostcr-meßkatalog von 1599 erschienen war, durch Vermittelung der Universität der für sich allein eigentlich nur die Aufsicht über die Censur zu-stand wegen Nachdruck des seinigen bei dem Administrator von Kur-sachsem Hcuuiug Große wurde auch, trotz seines moralischen Vorzugs-rechts, verurteilt, sich des Drucks und Vertriebs des Meßkatalogs zu ent-halten und die Strafe von 30 rheinischen Gulden Gold wegen Verletzungvon Lambergs Privilegium zu bezahlen. Um sein Unternehmen aufrechterhalten zu können und das Verbot des Weiterdrucks zu umgehen, ver-anstaltete er nun in aller Eile und zwar angeblich als Fortsetzungder obenerwähnten in Frankfurt erschienenenOollsciio in nnum eorpns"einenNlönoKns" aller seit 1593 bis 1600 (richtiger 1594 bis 1599)erschienenen Bücher, für welchen er nun seinerseits ein kursächsischcsSpezialPrivilegium erhielt, und gab nun seinen Meßkatalog unter denTiteln von(üolltinuiitionös Llsnodi" heraus, deren sechs erschienen sind.Die erste^oiitiuua.tio", der Sicherheit wegen in Eisleben gedruckt, istvon der Neujahrsmesse 1600 datiert, aber in Wirklichkeit nichts als eiuMichacliSmeßkatalog von 1599 und zugleich der einzige NeujahrSiueßkatalog,der, abgesehen von den Jahren 1703 bis 1709, überhaupt erschienen ist.

Lamberg suchte uun zwar Große auf Grund seines Privilegiumswenigstens au dem Einzelverkauf dieser sogenanntenlümitinuktiones"zu verhindern, erreichte sein Ziel aber nicht. Die sächsische Regierungwußte, sich uicht anders aus der sich selbst geschaffenen Sackgasse heraus-zuhelfen, als daß sie entschied: jeder Teil sei bei seinem Privilegium zuschützcu. Die Parteien waren verständig genug, sich zu einigen. Großegab den selbständigen Druck seiuerLoutinuationss" auf, während Lam-berg eine Verlängerung seines Privilegiums auf weitere 15 Jahre, bisMichaelis 1619, erlangte und nun den Mcßkatalog sowohl für sich alsfür Große derart druckte, daß jede Partei ihre Exemplare mit der eigenenFirma erhielt und vertrieb. Nach dem Erlöschen von Lambergs Privi-legium blieben Große und seine Nachfolger im unbestrittenen und un»gestörten Besitz des Meßkatalogs. Diese Andeutungen müssen hier ge-nügen; das Weirere würde in die Geschichte des leipziger, resp, nord-deutschen Buchhandels gehören.

Keinö der Kulturvölker Europas kauu ciue so ununterbrochene syste-